der clay ist kein mitglied der bgf. hier kann man aber sehen, daß er flankiert von superjurist marcus "mod" hohenecker diese vereinbarung unerzeichnet. das gilt aber nix.
http://www.derwandel.at/europa-anders/
und wiedermal machen sie sich strafbar, und bescheißen die eigene basis und die angeblichen bündnispartner.
Das Handeln von Bürgermeister c3o begründet allenfalls eine falsus-procurator-Haftung. (Im Fall des Bürgermeisters ist es vielleicht ANDERS: eine falsa procuratix?)
1:0 für dich; was für eine unangenehme Überraschung: c3ro ist nicht blamiert. Ich lasse das die Schlumpfis im
Forum wissen, dass ich mich geirrt habe.
Den sogenannten Kooperationsvertrag habe ich mit Genuss verfolgt. Die Spinner haben eine GesbR gegründet, was solidarische Haftung ohne betragliche Höchstgrenze bedeutet. Hihi.
Ich glaube dir, aber steht das mit den Spinnern und ihrer GesbR irgendwo?
Das mit der betraglichen Höchstgrenze kenne ich zufällig von Freunden,
die damals plötzlich ziemlich pleite waren.
Auch wenn c3o (formell) nicht zeichnungsberechtigt ist, gibt es mittlerweile genügend Äußerungen der BGF, die dieses Handeln konkludent genehmigt hat. Der Vertrag ist daher rechtswirksam.
Gimmick: Der c3o hat sich zusätzlich eine persönliche Haftung „reingeschoben“. Tatü Tata.
Das ist vielleicht noch gut für Schadenfreude, nutzt zunächst aber mal gar nix.
Das Wahlbündnis kann die BGF/BGV/BV-Verwirrung erst einmal ignorieren.
On Topic: Wir müssen (sollten) jetzt die bisher angearbeiteten Anzeigen finalisieren. Stoffsammlung haben wir genug. Wir brauchen eine Arbeitssitzung zum Finalisieren. Können wir morgen telefonieren, um einen Termin zu vereinbaren?
Was genau ist zu tun? Braucht ihr Systematisierung?
Müssen die Belege irgendwie aufgearbeitet werden, z.B. Zitate aus
verlinkten Dokumenten, damit sich die geneigten Les@s der Schrift
leichter tun?