Sie hat einer Datenweitergabe an Dritte niemals zugestimmt. Es gibt also eine rechtswidrige Datenweitergabe.
Das Datenschutzgesetz bietet ja einen wahrlichen Fundus, wenn man bei der PPÖ ein bisserl stöbert.
Der (oben) geschilderte Sachverhalt könnte den Tatbestand des § 51 DSG verwirklichen. Der Bereicherungsvorsatz ist wohl nicht zu leugnen. (Für die PPÖ-Stammtischjuristen: ‚Bereicherung‘ muss sich nicht unmittelbar auf Geld beziehen.)
Neben dieser Strafbestimmung (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe) gibt es noch eine Reihe von
Verwaltungsstrafen, die (leider) nur mit Geldstrafen von
10.000 bis 20.000 Euro bedroht sind. (Oder halt Ersatzfreiheitsstrafen, wenn nicht bezahlt werden kann.)
http://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=dsg&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=51&BisParagraf=52&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=15.12.2013&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&WxeFunctionToken=3f633a8a-1807-4bc8-83fb-7f1f954bc740 Eine sehr einfache Übung.
Helly: Du hast in deiner Post wieder einen fix-fertigen Schriftsatz, der diverse Verwaltungsstrafdelikte der PPÖ und SPP (astrein) dokumentiert und an die zuständigen Behörden adressiert ist.
Wenn du willst können wir die Tiroler Piraten noch einfügen. (Die könnten wir quasi im Vorbeigehen mitnehmen. Die Entscheidung liegt ganz basisdemokratisch bei dir. Oder bei mir, wennst nicht willst.)
Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das DSG möchte ich folgendes festhalten und dokumentieren: (Ich hab auch screenshots.)
Datenschutzerklärung
Die Piratenpartei Österreichs fordert nicht nur strengeren Datenschutz, sie setzt ihn auch selber praktisch um.
Ha ha ha. Schau ma mal, wie das die Behörden betrachten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesvorstand der Piratenpartei Österreichs (bv@piratenpartei.at)
Könnte noch eine Rolle spielen. (§9 VStG)
Ihr gebt (hier! in diesem Forum!) bis Sonntag Abend eine plausible Erklärung ab. Das ist eine Fristsetzung.
Alles klar. Aussitzen? Schweigen? Verstecken?
Bumm!