Der österreichische Gesetzgeber hat ein nettes Gesetz erfunden: Das DSG 2000 (samt Novellen).
Meine Frau hat (hatte) eine "Mitglieder-Registratur" bei der PPÖ, mit Salzburger Wohnadresse.
Plötzlich erhielt sie 'Post' von einer anderen Partei (=andere juristische Person laut Innenministerium), namens 'Salzburger Piraten'. Bei ihrer Registratur zur PPÖ hat sie keine Zustimmung erteilt, dass ihre Daten an sogenannte 'Dritte' weitergegeben werden (dürfen). Trotzdem ist es passiert. Sie hat einer Datenweitergabe an Dritte niemals zugestimmt. Es gibt also eine rechtswidrige Datenweitergabe. Sie hat mir Vollmacht erteilt. (Unter Berufung auf die RAO.)
Das (nette) Gesetz DSG sieht dafür valide Strafen vor.
Es gibt zwei Adressaten:
1. SSP unter der Verantwortung von w0lf Bauer als "Begünstigter" iSd DSG.
2. PPÖ, als "Verbreiter" iSd DSG.
Beide haften lt. DSG übrigens solidarisch. Subsidiär die Organe.
Ich hab euch (PPÖ und SSP) wieder an den Eiern.
Ausweg:
Ihr gebt (hier! in diesem Forum!) bis Sonntag Abend eine plausible Erklärung ab. Das ist eine Fristsetzung. Bei Verstreichen starte ich die (dritte) Rakete am Montag. (Die subsidiäre 8-Wochen-Frist des DSG der Bekanntgabe 'legaler' Daten ist in diesem Fall nicht gegenständlich, weil eben eine illegale Datenverbreitung stattgefunden hat.)
Warnung: Ansprechpartner bin -bei Fristverstreichung- nicht mehr ich, sondern die Datenschutzkommisssion (+Instanzen). Net wieder jammern, später.
Disclaimer: Eine Erklärung muss im Sinne meiner Frau von ihr akzeptiert werden können, ansonsten ist damit kein Verzicht auf ihre Rechtsposition zu verstehen.
Gibt es jemanden, der die Verantwortung übernimmt?
Oder müssen wir auch hier öffentliche Behörden und Verfolgungsorgane bemühen?
(Wie ich die feigen Wixer kenne, wirds zur Sachverhaltsdarstellung kommen. Dieser MoD wird eh gleich helfen. H hi.)