Die Posse geht weiter.
Hier die Entscheidung im Volltext:
https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Antr%C3%A4ge/iS_19-11-2013#UrteilDie Entscheidung weist zwei Besonderheiten auf.
1. Delegation an die BGV:Jetzt stolpern die (juristischen) Analphabeten über die eigenen Statuten:
§4/8 der Satzung: "
Über Ausschluss entscheidet das Schiedsgericht (SG)."
Die Dodln nehmen zwar schon wieder eigene (eigenwillige) Interpretationen vor. Auf diese braucht nicht eingegangen werden.
Die BGV kann keine Mitglieder ausschließen.
Die SGO macht das noch deutlicher:
§5/4 SGO: "
Das Schiedsgericht kann in seinem Urteil, aber auch bereits während des Verfahrens angemessene Verfügungen betreffs der Streitparteien festlegen. Parteiausschlüsse können nur in einem Parteiausschlussverfahren verfügt werden."
Die Delegation der meritorischen Entscheidung an die BGV ist daher unzulässig.
Piefke lava wähnt sich schlau. Er bastelt bereits an einem Antrag. Er möchte jetzt die Satzung ändern, damit der BGV eine Zuständigkeit für die Entscheidung eingeräumt werden soll. Anlassgesetzgebung vom Feinsten!
Was lava nicht bedenkt, weil ihm offenbar jedwedes rechtsstaatliche Gedankengut fehlt (und er wohl deshalb vom hellboy zum
Nazi Sonderling geadelt wurde): Die
rückwirkende Zuständigkeitserfindung in einem Verfahren ist schlicht
verfassungswidrig. Lavas Vorhaben verstößt gegen
Art. 83 B-VG, das „Recht auf den gesetzlichen Richter“. Das Recht auf den gesetzlichen Richter (korrekter: gesetzlich bestimmten Richter) ist ein Justizgrundrecht, das festlegt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse bereits im Voraus bestimmt sein muss, welches Gericht und welcher Richter zuständig ist.
Im Nachhinein basteln: Is nich!
2. Das Schiedsgericht hat sich präjudiziertEine sehr interessante Passage aus dem schiedsgerichtlichen Kauderwelsch:
„Aufgrund dieser Überlegungen wären die Senatsmitglieder bereit, geringere Sanktionsmittel als den Ausschluss gegen hellboy vorzunehmen, wenn es Möglichkeiten der Sanktion geben würde,“Hehe: Bedeutet übersetzt: Die „Höchststrafe“, nämlich Parteiausschluss wird vom SG als unangemessen empfunden. Die „Taten“ des hellboy haben offenbar nicht jenes Ausmaß erreicht, das einen Ausschluss rechtfertigt. Eine eindeutige Festlegung durch das SG.
Der Kas ist damit gegessen.
Ob eine Fortsetzung des Verfahrens beim SG überhaupt noch zulässig ist, glaub ich übrigens auch nicht. Nach dem Grundsatz ‚
ne bis in idem‘ sollte das ebenfalls rechtswidrig sein.
Ergänzung v. GOLEMXIV: "ne bis in idem" heißt: die Anklage darf nicht solange die Anklage wiederholen, bis in einem bestimmten Fall nach ihrem Geschmack entschieden ist. Was liegt, das pickt. Erklärung Jimbo Wales:
Ne bis in idem, which translates literally from Latin as "not twice in the same [thing]", is a legal doctrine to the effect that no legal action can be instituted twice for the same cause of action. It is a legal concept originating in Roman Civil Law, but it is essentially the equivalent of the double jeopardy (autrefois acquit) doctrine found in common law jurisdictions.
Was heißt "meritorisch"? Das Wort steht nicht einmal im dicken Wahrig oder wiktionary. Aber, hehe, Googelie:
http://www.fremdwort.de/suchen/bedeutung/meritorische+EntscheidungEnde von GOLEMXIVs Ergänzung.
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