Author Topic: hellies trial: Das Schiedsgericht hat (nicht) entschieden  (Read 4931 times)

attx

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hellboy@

Zweng der Berufung ans BSG.
Reiche den nachfolgenden Text deinem "Einspruch" nach. Am besten an den Seierhauk.

Ich bin zeitlich gerade etwas angebunden, aber als Breitbandantibiotikum reicht das völlig. Ich stell das auch ganz offen hier rein, weil die echten Trüffel (für ein mögliches Verfahren beim Zivilgericht) damit nicht verraten werden. Der Weg zu den Trüffel wird aber jedenfalls offen gehalten.

Nachdem wir hier unsere (zugegeben geilen) Offenbarungen vermehrt mit Sound-Tracks hinterlegen, um dem Leser großes Kino zu bieten, untermale ich meinen (trockenen) Text auch.




An den Seierhawk, als Mitglied und Vorsitzenden des BSG:

In Ergänzung meines Rechtsmittels und in Erwiderung deiner Verbesserungsaufforderung werde ich vorstellig wie folgt:

Mit meinem „Einspruch“, der erkennbar als Berufung erkannt werden konnte beantrage ich, das Urteil des LSG vom 16. 1. 2014 aufzuheben und den Ausschlussantrag gegen meine Person abzuweisen, in eventu zurükzuweisen, in enventu das Urteil aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung an die 1. Instanz zurückzuverweisen.

Als Berufungsgründe werden insbesondere Mangelhaftigkeit des Verfahrens, Nichtigkeit, unrichtige rechtliche Beurteilung, sowie Aktenwidrigkeit, geltend gemacht. Dazu im Einzelnen:

Die 1. Instanz war nicht korrekt konstituiert. Damit wurde mir der vorgesehene Instanzenzug verkürzt.

Die 1.Instanz hat eine Sachentscheidung getroffen und ohne formelles Zutun der Verfahrensbeteiligten, vermutlich aber auf Zuruf des jetzt angerufenen BSG völlig prozessordnungswidrig neuerlich entschieden.

Die 1. Instanz hat sich mehrfach präjudiziert.

Die dem gesamten Verfahren zugrundeliegende Prozessordnung (sogenannte „SGO“) ist verfassungs- und menschenrechtswidrig. Auf so einer Grundlage kann eine Bestrafung nicht erfolgen. Für den Parteiausschluss gilt das sinngemäß, da diesem Sanktionscharakter innewohnt.

Das Verfahren verletzt darüber hinaus auch meine verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte, wie insbesondere Art. 83 B-VG, Art. 7 B-VG, Art. 6 EMRK und den Grundsatz ne bis in idem.

Die im BSG tätigen Schiedsrichter lehne ich, insbesondere wegen Befangenheit mir gegenüber ab: Die Schiedsrichter… (ergänzen)… haben mehrfach öffentlich ihre Abneigung gegen mich verlautbart:
(ergänzen)

Das bekämpfte Urtei vom 16.1. 2014 entspricht nicht den prozessualen Mindesterfordernissen einer in sich überprüfbaren bzw. nachvollziehbaren Entscheidung.
Zumal die SGO vielfach prozessuale, wie auch materiellrechtliche Fragestellungen nicht regelt, ist es mir nicht möglich, mein Berufungsvorbringen abschließend und vollständig zu erstatten. Es ergehen daher die nachfolgenden Fragestellungen an die konkret sachlich zuständige Instanz (Gremium), zu denen ich mir im Rahmen Euer Manuduktionspflicht  eine entsprechende Abhilfe erwarte, um mein Vorbringen präzisieren und allenfalls ergänzen zu können, was ich mir jedenfalls vorbehalte:

    -   Ist das BSG zur meritorischen Entscheidung berechtigt?
    -   Ist prozessual eine Zurückverweisung vorgesehen?
    -   Auf welche materielle, normative Grundlage ist der Ausschlussantrag gestützt?

Nach Manuduktion ersuche ich Einräumung einer angemessenen Frist zur Abgabe meiner weiteren Stellungnahme, gegebenenfalls zum Stellen von Beweisanträgen.

GOLEMXIV

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Quote from: 'The-Big-Rock-Crushing-Machine'
An den Seierhawk, als Mitglied und Vorsitzenden des BSG:

In Ergänzung meines Rechtsmittels und in Erwiderung deiner Verbesserungsaufforderung werde ich vorstellig wie folgt:

Höhö...

Quote from: 'The-Big-Rock-Crushing-Machine'
Mit meinem „Einspruch“, der erkennbar als Berufung erkannt werden konnte beantrage ich, das Urteil des LSG vom 16. 1. 2014 aufzuheben und den Ausschlussantrag gegen meine Person abzuweisen, in eventu zurükzuweisen, in enventu das Urteil aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung an die 1. Instanz zurückzuverweisen.

Ihr habt schon einmal den ersten Intelligenztest nicht bestanden und seid für niemanden zu sprechen, was zu euren Ungunsten ausgelegt wird. Macht jetzt aber huschhusch eins von zwei Sachen:
- Meinen Einspruch zurückweisen
- Meinen Einspruch an die 1. Instanz weiterspielen.

Quote from: 'The-Big-Rock-Crushing-Machine'
Als Berufungsgründe werden insbesondere Mangelhaftigkeit des Verfahrens, Nichtigkeit, unrichtige rechtliche Beurteilung, sowie Aktenwidrigkeit, geltend gemacht. Dazu im Einzelnen:

Ihr habt bereits alles falsch gemacht. Das breite ich jetzt hier genüsslich aus:


Quote from: 'The-Big-Rock-Crushing-Machine'
Die 1. Instanz war nicht korrekt konstituiert. Damit wurde mir der vorgesehene Instanzenzug verkürzt.

Eure 1. Instanz war eine Versammlung von Sockenpuppen.

Quote from: 'The-Big-Rock-Crushing-Machine'
Die 1.Instanz hat eine Sachentscheidung getroffen und ohne formelles Zutun der Verfahrensbeteiligten, vermutlich aber auf Zuruf des jetzt angerufenen BSG völlig prozessordnungswidrig neuerlich entschieden.

Ihr habt nicht einmal eure eigenen Vorsätze eingehalten. Das stellt eigentlich euer Verständnis vom Rechtsstaat in Frage.

Quote from: 'The-Big-Rock-Crushing-Machine'
Die 1. Instanz hat sich mehrfach präjudiziert.

Die dem gesamten Verfahren zugrundeliegende Prozessordnung (sogenannte „SGO“) ist verfassungs- und menschenrechtswidrig. Auf so einer Grundlage kann eine Bestrafung nicht erfolgen. Für den Parteiausschluss gilt das sinngemäß, da diesem Sanktionscharakter innewohnt.

Sogar wenn ihr nicht zu deppert wärt nach einer Prozessordnung zu entscheiden: was ihr da macht, ist schon aus formalen Gründen indiskutabel.


Quote from: 'The-Big-Rock-Crushing-Machine'
Das Verfahren verletzt darüber hinaus auch meine verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechte, wie insbesondere Art. 83 B-VG, Art. 7 B-VG, Art. 6 EMRK und den Grundsatz ne bis in idem.


Die im BSG tätigen Schiedsrichter lehne ich, insbesondere wegen Befangenheit mir gegenüber ab: Die Schiedsrichter… (ergänzen)… haben mehrfach öffentlich ihre Abneigung gegen mich verlautbart:
… (ergänzen)…

Mwhahahahaaah! MECHA-ATTX! Gibs ihnen, attx! Reiß sie in tausend kleine Fetzen! Haaarhhaahahuh! Hu!

Quote from: 'MECHA-KILLER-ATTX'
Das bekämpfte Urtei vom 16.1. 2014 entspricht nicht den prozessualen Mindesterfordernissen einer in sich überprüfbaren bzw. nachvollziehbaren Entscheidung.
Zumal die SGO vielfach prozessuale, wie auch materiellrechtliche Fragestellungen nicht regelt, ist es mir nicht möglich, mein Berufungsvorbringen abschließend und vollständig zu erstatten. Es ergehen daher die nachfolgenden Fragestellungen an die konkret sachlich zuständige Instanz (Gremium), zu denen ich mir im Rahmen Euer Manuduktionspflicht  eine entsprechende Abhilfe erwarte, um mein Vorbringen präzisieren und allenfalls ergänzen zu können, was ich mir jedenfalls vorbehalte:

Hehe. "Manuduktionspflicht" -- ihr wollt Schiedsrichter sein? Gehört das auch dazu.

Quote from: 'Hihi'
    -   Ist das BSG zur meritorischen Entscheidung berechtigt?

Was liegt, das pickt -- aber habt ihr euch eure Ämter nicht nur angemaßt?

Quote from: 'Haha'
    -   Ist prozessual eine Zurückverweisung vorgesehen?

Höhö, egal, wie ihr antwortet, ihr verliert auf jeden Fall.

Quote from: 'Hehe'
    -   Auf welche materielle, normative Grundlage ist der Ausschlussantrag gestützt?

Schmähstad?

Quote from: 'attx'
Nach Manuduktion ersuche ich Einräumung einer angemessenen Frist zur Abgabe meiner weiteren Stellungnahme, gegebenenfalls zum Stellen von Beweisanträgen.

Jetzt kommen nämlich Beweise!

Und noch etwas, Seierhawk! Sei froh, dass du glimpflich davonkommst! Anderen depperten Schiris geht es nämlich echt schlecht:

https://www.google.at/#q=schiedsrichter+auto+angez%C3%BCndet

http://www.ftbpro.com/de/meldungen/alex.schumano/262629/unglaublich-brasilianischer-schiedsrichter-enthauptet-und-aufgespiesst



hellboy

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Zweng der Berufung ans BSG.
Reiche den nachfolgenden Text deinem "Einspruch" nach.

vielen dank!

bin mal gespannt wie lange sie brauchen, um das überhaupt zu verstehen. und ob sie es gemäß der statutengemäßen verpflichtung veröffentlichen.

ahoy
hellboy
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attx

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Quote from: 'Cyberhawk' pid='106472' dateline='1390683107'
Das erste Treffen des neuen BSG findet am 27.1.2014 ab ca. 20.30 im Mumble statt.

hellboy.
Hast Zeit? Gehen wir dort hin?

Ein paar Fragen:
- sind deine Fragen zwischenzeitig vom BSG beantwortet worden?
- was bedeutet 'beginnt "ca." ab 20.30 ?
- Entspricht "mumble" dem Art 6 EMRK?
- Ist die geforderte Unmittelbarkeit durch "cirka im mumble" gewährleistet?



GOLEMXIV

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Hmmm... ein Mikrofon müsste her... aber das lässt sich wohl machen...



hellboy

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Also ich geb mir das auf jeden fall. Schon um den neuen auf den Zahn zu fühlen. Und gemeinsam macht das sicher noch mehr Spaß.

ahoy
hellboy
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attx

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Ich hab kein Mumble. Aber ich bemühe mich, bis morgen Abend dabei sein zu können.

Generell kann eine „Verhandlung/ Sitzung“ nicht im Mumble stattfinden.
Aus dem Art. 6 (den kennen wir jetzt schon) wird prozessual der Unmittelbarkeitsgrundsatz abgeleitet:  Bedeutet: die Verhandlung erfolgt in unmittelbarem, direktem Kontakt des Gerichtes zu den Prozessparteien und Prozessbeteiligten an einem vom Gericht bestimmten Ort (dies muss nicht der Sitz des Gerichtes sein) oder mit Hilfe eines durch technische Hilfsmittel vermittelten unmittelbaren visuellen Kontakts (Zuschaltung zu einer elektronischen Konferenz). Eine bloß fernmündliche Verhandlung (Telefonkonferenz) ist nicht ausreichend.

hellboy, kannst du folgendes in den Seierhawk reinschütten, damit ein bisserl Stimmung aufkommt:

An das BSG

Ich spreche mich gegen Verhandlungen und Sitzungstermine aus, die im Mumble stattfinden, weil damit keine menschenrechtskonforme Prozessführung stattfindet. Insbesondere wird der Unmittelbarkeitsgrundsatz verletzt.
In der SGO (§4/4) ist „Mumble“ als Veranstaltungsort vorgesehen. Die SGO-Bestimmung ist menschenrechtswidrig und daher nicht anwendbar.

Aus Gründen prozessualer Vorsicht: Meine (allfällige) Teilnahme an Mumble-Sitzungen bedeutet kein (konkludentes) Einverständnis mit dieser Praxis.

Darüber hinaus war die Anberaumung des Termines für  27.1. unangemessen kurz, was ich im Sinne des Art 6 Abs.3 lit b EMRK rüge.


Ist eine reine Prophelaxe, wie dies in der Seuchenbekämpfung allgemein anerkannt ist.

hellboy

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bis 2012 hatten wir immer verhandlungen mit persönlicher anwesenheit aller betroffenen, oder zumindest der meisten. da gab es auch genug kandidaten, um leute die auch nur irgendwie befangen sein könnten nicht als sr zuzulassen. da hat schon die zugehörigkeit zur selben lo oder tf gereicht. da wurde dann versucht leute zu finden, die aus nahegelegenen los kommen, um die anreise zumutbar zu halten. mit der derzeitigen personellen ausstattung ist das sg handlungsunfähig, das hab ich denen schon zigmal zu erklären versucht. aber die wollen ihr tribunal, ihren schauprozess, egal wie offensichtlich unfair das abläuft. darum habe ich auch gleich festgestellt, daß meine teilnahme an den verhandlungen keinesfalls bedeutet, daß ich das gesamte verfahren anerkenne. das sogenannte urteil des lsg hat für mich keinerlei relevanz.

ich werd mir die heutige sg-sitzung auch nicht geben, weil zu der zeit jeder anständige pirat vor der glotze oder dem rechner sitzen, und sich das snowden-interview ansehen sollte. und genau das werde ich machen. daß das sg wieder einen termin gefunden hat, der für piraten völlig unangebracht ist, sagt uns was über diese leute?

einen mumble-termin finden wir schon, aber für uns, ohne die schwammerln. also keine eile wegen des mikros und dem anderen zeug, was ich denen geschrieben habe, wird sie jetzt eh mal eine zeitlang beschäftigen, alleine die übersetzung.

ahoy
hellboy
« Last Edit: 2014, 01, 26; 19:50:46 by hellboy »
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Quote from: 'hellboy'
mit der derzeitigen personellen ausstattung ist das sg handlungsunfähig, das hab ich denen schon zigmal zu erklären versucht.

Was schlägst du vor? Was soll statt den Schiris kommen? Liquid Feedback? EBV?
Das geht SICHER nach hinten los.

Was ist mit Zener? Brauchst du überhaupt eine Mitgliedschaft? Die PÖPÖ ist eh schon
vollkommen am Sand. Im Forum geht die Stimmung ziemlich bergab. Grüne Däumchen
gehen runter, rote Däumchen gehen rauf. c3o hat einen schlechtern Thumbs-Index als
ich vor einem Jahr, ich bin so schlecht wie damals helly, und helly ist auf wOlf-Niveau.

Wenn solche Leute was über dich entscheiden, bist du natürlich draußen.

hellboy

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im zensurforum schreiben hauptsächlich hirnschüssler, so wie sich das die spackeria immer gewünscht hat, weil sie da intellektuell mithalten können. und ein paar trolle. was dort bewertet wird, ist völlig irrelevant. auch was die mehrheit der mitglieder der pöpö sagt ist egal, weil da kaum noch piraten dabei sind. die hat die spackeria auch großteils vertrieben. jetzt besteht gerade die hoffnung, daß sich die mit dem wahlbündnis zu den anderen parteien schleichen, weil es die piraten praktisch eh nichtmehr gibt.

solange das sg nicht handlungsfähig ist, bleibt halt alles was von ihm zu entscheiden wäre liegen. ich hab schon dem lsg-senat zu erklären versucht, daß es nicht geht einen befangenen senat entscheiden zu lassen, wenn es keinen unbefangenen gibt. dann gibt es halt garkeinen. aber die haben so eine absurde rechtsauffassung, daß sie das anders sehen. deshalb hab ich auch kein problem, das ganze vor ein ordentliches gericht zu bringen. das entmündugt die vielleicht sogar für die völlig asoziale vorgehensweise. wenn man das nicht kapiert, gehört man zumindest untersucht.

ahoy
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attx

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einen mumble-termin finden wir schon, aber für uns, ohne die schwammerln. also keine eile wegen des mikros und dem anderen zeug,

Ich mag dieses Mumble-Zeug nicht. Das ist nicht unmittelbar.
Machma doch einen realen Termin. Am Naschmarkt, beim Heurigen, im office, oder bei dir im Südburgenland. Dann brauchts auch keine mikros oder computer.

Alles besser, denn diese Mumble-Schei(b)e, bei der man kein Adrenalin riechen kann.


« Last Edit: 2014, 01, 27; 10:08:35 by GOLEMXIV »

hellboy

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Ja für ernsthafte Gespräche ist das eh nix. Aber für einen kleinen Plausch zwischendurch find ich das ok.

 8)

Aber wir müssen uns jetzt endlich treffen, da hast du recht.
« Last Edit: 2014, 01, 27; 00:12:28 by hellboy »
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Quote from: 'attx'
Ich mag dieses Mumble-Zeug nicht. Das ist nicht unmittelbar.
Machma doch einen realen Termin. Am Naschmarkt, beim Heurigen, im office, oder bei dir im Südburgenland. Dann brauchts auch keine mikros oder computer.

Alles besser, denn diese Mumble-Schei(b)e, bei der man kein Adrenalin riechen kann.

Mumble ist besser als Forum für Nuancen. Sicher sehr lustig, wenn man auf einmal mit c3ro und Rumänio reden kann.
Termin am Naschmarkt wäre natürlich auch sehr okay.

@attx: Sorry für EDIT deines Posts, das war ein Versehen, das ich wieder rückgängig gemacht habe, attx.


hellboy

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https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Schiedsgericht/Antr%C3%A4ge/iS_19-11-2013#Nachtrag_Begr.C3.BCndung_zu_obigem_Urteil

Quote
Nachtrag Begründung zu obigem Urteil:

Die Beleidigungen und Drohungen sind vermutlich strafrechtlich relevante Delikte, die von den Beteiligten bei ordentlichen Gerichten eingeklagt werden müssten. Da diese nicht nur hellboy angelastet werden können, weil es sich um gegenseitige Beschimpfungen und Provokationen gehandelt hat, die nicht ausschliesslich von hellboy initiiert wurden, sieht der Ländersenat darin alleine (wenn das interne Streitigkeiten wären, die nicht an die Öffentlichkeit gelangten) keinen ausreichenden Ausschlussgrund. Sehr wohl ist aber die Außenwirkung und das gesamte Ansehen der Piratenpartei durch derart rüde Umgangstöne in öffentlich einsehbaren Foren nicht wirklich vorteilhaft. Ebenso sieht der Ländersenat das Weiterleiten von intenen Problemen (tatsächlichen oder subjektiv empfundenen) an Aussenstehende (z. B. Standard-Forum) als äusserst problematisch. Insgesamt wird festgehalten, dass hellboy zwar viel positives für die Partei geleistet hat, sein Verhalten aber parteischädigend und indiskutabel ist. lt §4(4) der Satzung sind "nachweisliche Äußerungen oder Tätigkeiten, die den Zielen oder Grundwerten der Piratenpartei grob zuwiderlaufen" ein Ausschlussgrund. Der Senat sieht dies als gegeben an. Ebenso § 4(8) "Ausschlussgründe sind parteischädigendes Verhalten, grobe Missachtung von Beschlüssen sowie die Initiierung von Gewalt oder deren Androhung in der bzw. im Umfeld der Partei" Weiters verstieß hellboy wiederholt gegen den Piratenkodex, in dem festgelegt wurde: "Wir pflegen einen ehrlichen und direkten, aber respektvollen Umgangston. Wir argumentieren sachlich, versuchen rhetorische Fehlschlüsse zu vermeiden und verzichten auf persönliche Untergriffe. Wir lassen andere zu Wort kommen und ausreden, setzen unsere Argumente nicht mit Lautstärke durch und greifen niemals zu Bedrohung oder physischer Gewalt"

das ist allen ernstes der text, mit dem diese elenden feigen charakterschweine meinen ausschluß, den sie ursprünglich abgelehnt haben, jetzt doch noch "begründen" wollen. was für ein absurder nazischeiß! diese feigen wixer haben sich doch nur von nazilava und captain c3ro% erpressen lassen, weil die beiden gedroht haben sonst auszutreten, und verbrannte erde zu hinterlassen. das wäre das beste, was den piraten passieren kann, weil viel mehr könnten die eh nichtmehr hinmachen. aber das kapieren ja die gehirnamputierten im lsg-senat wieder nicht, weil sie völlig verblödet und unendlich feige sind. sie glauben an hierarchien und machterhalt, den sie für die spackeria sicherstellen wollen.

sie haben selber festgestellt, daß die beleidigungen die mir entgegengebracht wurden meistens viel schlimmer waren, als meine reaktionen darauf. sie haben festgestellt, daß ich derjenige war, der bedroht und sogar tätlich angegriffen wurde. die in der satzung und dem programm geforderte transparenz berechtigt mich nicht nur dazu, die vorgänge in der partei öffentlich zu machen, sie verpflichtet mich sogar dazu. jetzt soll plötzlich alles, was sie vorher festgestellt haben, ins gegenteil verkehrt werden, ohne jegliche begründung. und das wird hier allen ernstes als begründung für einen ausschluß angegeben. ich frage nocheinmal: wie feige und charakterlos muß man sein, sich derart instrumentalisieren zu lassen von leuten, die diese partei nach und nach zugrunde richten? ich hoffe, sie müssen sich jedesmal in allen regenbogenfarben anspeiben, wenn sie in den spiegel schauen. aber dazu bräuchten sie ja ein gewissen, und wenn sie sowas hätten, hätten sie diesen scheiß nicht verfasst. ich werde sie dafür zur verantwortung ziehen, diese charaktertlosen politmafiosi, das steht fest.

ahoy
hellboy
« Last Edit: 2014, 02, 12; 18:52:02 by hellboy »
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hellboy

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die antwort vom strongbow, dem scheißkerl:

Quote
Lieber hellboy,


1) betreiben wir OÖ-Piraten für dieses "Wahlbündnis" sowieso keinen Wahlkampf  ... Du kannst also ruhig wieder rummobben und

2) bitte ... BITTE ... geh gegen uns gerichtlich vor, damit es für Dich mal so richtig schön teuer wird
(Stichwort Gerichtskosten) und Du diese Sache wirklich bis zu Deinem Lebensende nicht mehr vergisst ...
aber vielleicht solltest Du dabei auch mit einkalkulieren, dass Du dabei "zum Schutz der Gesellschaft"
in eine "Erholungsanstalt" eingewiesen werden könntest ;-)

Somit wünsche ich Dir und Deinen PartyPiraten noch viel Spaß und beende (passend zum heutigen Tage) mit T.B.:

"Der Zorn ist eine Folge der immer noch viel zu hohen Temperaturen der Schöpfung."
"Die Kunst des Nachdenkens besteht in der Kunst, das Denken genau vor dem tödlichen Augenblick abzubrechen."


lg, von einer der drei Sockenpuppen ;-)

damit gibt er zu, daß er mich die ganze zeit schon aus persönlichen gründen loswerden wollte. seine befangenheit habe ich von anfang an kritisiert, und sie hat sich aufgrund seiner aussagen immerwieder manifestiert. und auch aufgrund seiner entscheidung. damit liefert er mir mehr als genug argumente, die ihm vor gericht das reuz brechen werden. er wird zahlen bis an sein lebensende, oder einsitzen bis zum jüngsten tag.

ahoy
hellboy
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