aktueller schriftverkehr:
Hallo,
Wir haben deine Berufung heute behandelt:
https://wiki.piratenpartei.at/wiki/SGSitzung-2014-02-14
Wir bitten dich, etwaige weitere Vorbringungen bis spätestens Freitag,
21. Februar 18:30 einzureichen, dieser Zeitpunkt ist gleichzeitig der
Beginn der nächsten Sitzung.
MfG,
ahoy!
ich muß euch hiermit mitteilen, daß ich an dem nachmittag einen termin habe, von dem ich unmöglich sagen kann, wie lange der dauert. deswegen werde ich höchstwahrscheinlich erst später oder garnicht dabei sein können.
bis dahin könnt ihr euch aber schonmal antworten überlegen dazu:
http://partypiratesat.createaforum.com/general-discussion/hellies-trial-das-schiedsgericht-hat-%28nicht%29-entschieden/msg1379/#msg1379Am 13.02.14 00:52, schrieb Peter Pöschl:
> Lieber hellboy,
>
> es tut mir leid, dich enttäuschen zu müssen, da du ja anscheinend so ein strenggläubiger Anhänger von Verschwörungstheorien bist. Weder Lava, noch C3O noch irgendeine andere Person innerhalb oder ausserhalb der Piratenpartei hat versucht in irgendeiner Form Einfluss auf den Senat auszuüben. Wir haben den Entschluss einsam und ohne Einflüsterer treffen müssen.
> Es tut mir leid, das sagen zu müssen (ich hab dich als Menschen kennengelernt, der durchaus konstruktiv und vernünftig sein kann) aber anscheinend hast du ein leichtes Problem, wenn du eine Tastatur in die Hand bekommst. Vielleicht solltest du einmal versuchen nicht nur die Fehler der anderen zu sehen, sondern dich auch mal in andere hineinzuversetzen und aus deren Sicht dein Verhalten analysieren.
>
> Γνῶθι σεαυτόν (gnothi seauton - erkenne dich selbst)
>
> Lg. poepe
lieber poepe!
ich war selber bei der sitzung dabei, als lava kundgetan hat, daß er
sich endlich schleichen würde, wenn ich nicht ausgeschlossen werde.
leider habt ihr diese chance verpasst, und getan was er wollte. auch
c3ro hat das mehrfach geäußert, beide haben das auch schriftlich getan.
das ist sehr wohl eine erpresserische attitüde, auch wenn ihr das noch
so heftig abstreitet.
auch daß mir considerator geschrieben hat, daß er eh weiß, daß das sg
befangen ist, daß er es aber besser finde wenn ein befangener senat ein
urteil fällt als garkeiner, ist ein faktum, auch wenn diese
rechtsauffassung für eine entmündigung ausreichen würde. frag
irgendeinen rechtskundigen, und er wird dir hoffentlich erklären können,
wie völlig absurd diese aussage ist. und sie führt diese gesamte farce,
die ihr ein verfahren nennt, ad absurdum.
und du gehst wieder mit keinem wort auf die tatsache ein, daß ihr in
eurer sogenannten urteilsbegründung keinerlei neue begründungen anführt,
sondern alles was ihr schreibt den ursprünglichen erkenntnissen
widerspricht. wie ist es zu diesem sinneswandel gekommen? oder waren
fakten doch egal, weil ein befangener senat halt auf fakten scheißt, und
schon vor dem verfahren feststeht, wie er entscheiden wird? ist
offensichtlich so, also erspar mir deine pathetischen
unschuldsbeteuerungen! ich hab dir schon auf der bgv gesagt, daß du und
die beiden anderen damit die partei extrem geschädigt habt, und jetzt
habt ihr halt das desaster das ihr selber ausgelöst habt am hals. ich
werde nicht nur mit den antragsstellern, sondern auch mit euch
abrechnen. wenn du schon feststellst, daß ich konstruktiv und vernünftig
bin, dann solltest du dir doch irgendwann mal zumindest überlegen, ob
ich nicht in diesem fall auch im recht bin. aber diese form von
selbstkritik oder der verdacht auf illoyalität gegenüber den spackos ist
in euren kreisen ja verpönt, und somit seid ihr als piraten untragbar.
ahoy
hellboy
zu eurem umgang mit dem vorwurf der befangenheit kann ich nurnoch den kopf schütteln:
Als Berufungsgründe werden insbesondere Mangelhaftigkeit des Verfahrens,
Nichtigkeit, unrichtige rechtliche Beurteilung, sowie Aktenwidrigkeit,
geltend gemacht. Dazu im Einzelnen:
Die 1. Instanz war nicht korrekt konstituiert. Damit wurde mir der vorgesehene Instanzenzug verkürzt."
cyberhawk: zurückzuweisen, haben anforderungen drei schiedsrichter auszuwählen. aus einer anzahl von drei schiedsrichtern kann man nicht aus"losen", und keine anderen Schiesdrichter standen zur verfügung. dmeanch punkt hinfällig
defnordic: sieht das genauso
illionas: gibts da für die zukunft weitere regelungen die man einführen könnte? neuwahlen anregen, etc...
cyberhawk: haben das schon auf 2 LGV versucht anzuregen... natürlich sollten wir 9 haben, deswegen auch auslosen... aber haben leider nur drei und haben das deshalb damals unterlassen, da ein los zu ziehen. mathematisch unmöglich
illionas: okay.
zuerst will sich illionas wegen seiner befangenheit raushalten, und dann macht er es eh nicht. was heißt "okay"? als reiner protokollant steht ihm die äußerung garnicht zu. es fand keine prüfung meiner argumentation dazu statt. ich habe das bereits mehrfach ausführlich begründet, schriftlich wie mündlich. darauf geht ihr garnicht ein. das ist völlig inakzeptabel.
Die 1.Instanz hat eine Sachentscheidung getroffen und ohne formelles Zutun
der Verfahrensbeteiligten, vermutlich aber auf Zuruf des jetzt angerufenen BSG
völlig prozessordnungswidrig neuerlich entschieden.
cyberhawk: ist in dieser form nicht richtig, da der ländersenat eine vorübergehende entscheidung getroffen hat, erst dann eine endgültige entscheidung.
cyberhwak: hab ich das falsch wiedergegeben?
poepe: nein, passt so. wir wollten das auf bgv klären lassen, wurden dann aber darauf hingewiesen, dass das nicht geht.
cyberhawk: widersprichst du zuruf?
poepe: völlig. wir haben keinerlei zuruf erhalten.
das hab ich weiter oben schon erklärt. die zweite entscheidung ist komplett konträr zur ersten, ohne daß dafür irgendein grund angeführt wurde. da steht nur, daß gegenteilig entschieden wurde. da steht auch "vermutlich wegen einflußnahme". wenn es keine einflußnahme war, dann ist es immernoch so, was ihr ja nichteinmal bestreitet.
Die 1. Instanz hat sich mehrfach präjudiziert.
cyberhawk: möchte attx für die wortwahl danken. prinzipiell ist zu sagen, dass es vorläufige entscheidung und eine endgültige gibt. meines Erachtens ein gutes recht des ländersenats.
defnordic: nachdem das erste keine entscheidung war, sondern nur die "vermeidung" einer entscheidung, war die zweite entscheidung dann die eigentlich erste und einzig gültige oder so
cyberhak: sehe ich auch so.
ich möchte euch nicht dafür danken, daß ihr das wort nicht versteht. die damaligen mitglieder des bsg haben sich mehrfach für einen ausschluß ausgesprochen. und der strongbow hat dies zu beginn des prozesses und auch zu beginn der verhandlung bei der ich dabei war getan. DAS heißt es, sich zu präjudizieren. fragt den duden, wenn ihr es nicht wisst!
Die im BSG tätigen Schiedsrichter lehne ich, insbesondere wegen Befangenheit mir gegenüber ab:
Die Schiedsrichter cyberhawk, defnordic und illionas haben mehrfach öffentlich ihre Abneigung gegen
mich verlautbart. Die entsprechenden Nachweise können jederzeit nachgeliefert werden, sobald
die restlichen Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sind.
illionas: habe mich für befangen erklärt, da ich mich dem ausschlussantrag angeschlossen habe.
cyberhawk: haben wir so schon vorhin korrekterweise festgestellt.
cyberhawk: ich habe ihm in einer situation erklärt, dass er sich beim schreiben zurückzuhalten (bezeichnung "tastaturterrotist"), gibt auch zeugen. finde ich habe ein recht eine privatmeinung zu haben, macht mich aber nicht befagen.
defnordic: kein link zu den äußerungen? Ich habe dahingegend auch schon, insbesondere beim Ausschluss April 2012, für eine geringere Maßregelung und gegen den Ausschluss ausgesprochen. Ich habe auch für die Amnestie in Klagenfurt 2013 gestimmt. Ich verwehre mich damit dem Vorwurf und sehe mich nicht als befangen und in der Lage, diesen Fall unabhängig zu behandeln.
diesbezüglich ist illionas der einzig ehrliche. cyberhawk hat sich zigmal in aggressiver und drohender weise mir gegenüber geäußert. "in einer situation" ist ja wohl völlig daneben. und in dieser situation hat er gedroht mir den daumen zu brechen, vonwegen privatmeinung. und auch def braucht hier nicht den empörten zu spielen. ich glaub eh, daß er für eine amnesTie gestimmt hat, weil er alles was seither war vergessen zu haben scheint. und die anstehende anzeige bei der staatsanwaltschaft gegen die bgf, ist für ein ehemaliges mitglied dieser, das davon betroffen sein wird, sehr wohl ein grund für befangenheit.
Das bekämpfte Urtei vom 16.1. 2014 entspricht nicht den prozessualen Mindesterfordernissen
einer in sich überprüfbaren bzw. nachvollziehbaren Entscheidung.
cyberhawk: jegliche sitzung wurde aufgezeichnet, es gibt audioprotokolle großteils auch protokolliert. unsere SGO sieht eine geheime entscheidung vor, damit nicht öffentlich gemacht wird, welchter schiedsrichter wie abgestimmt hat.
defnordic: +1, sieht keine Mängel an den Mindesterfordernissen, die eine Nichtigkeit des Urteils begründen würden.
dazu würde auch eine ausreichende beweiswürdigung gehören, und die ist in dem urteil nicht vorhanden. nur in der ursprünglichen begründung gegen den ausschluß.
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hab jetzt ein paar punkte ausgelassen, aber damit solltet ihr ja mal beschäftigt sein. wenn ich es nicht zur verhandlung schaffen sollte, lese und kommentiere ich halt wieder das protokoll.
vlg
syl
und wieder eine verhandlung am freitag. was kann ich dafür, daß die kein privatleben haben?
ahoy
hellboy