Author Topic: Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgerichtshof gekippt  (Read 1831 times)

hellboy

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futurezone

Quote from: shroombab
Entscheidung

Verfassungsrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Der Verfassungsgerichtshof hat die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich für verfassungswidrig erklärt. Eine Frist zur Reparatur wurde nicht gewährt.


Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist Geschichte. Die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung widersprechen dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem Artikel 8 in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen "Recht auf Privat- und Familienleben", begründeten die Richter am Freitagvormittag ihre Entscheidung bei der Bekanntgabe im Verfassungsgerichtshof (VfGH). Eine Frist zur Reparatur werde nicht gewährt. Eine Neueinführung der anlasslosen Speicherung der Daten auf Vorrat beinaher aller Bürger ist ebenfalls nicht möglich.

Aufhebung demnächst

Die Aufhebung trete mit der Kundmachung der Aufhebung durch den Bundeskanzler, die unverzüglich zu erfolgen habe, in Kraft, heißt es in einer Mitteilung des Verfassungsgerichts. "Ab dann darf keine Beauskunftung mehr erfolgen", erklärt der Sektionschef des Bundesministerium für Justiz im Anschluss an die Entscheidung.

Sämtliche Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz seien mit dem Zeitpunkt der Kundmachung der Aufhebung außer Kraft zu setzen. Eine Löschung habe so zu erfolgen, dass keine Wiederherstellung der Daten mehr möglich sei, so die VfGH-Richter.

"Gravierender Grundrechtseingriff"

Die Verfassungsrichter entschieden nicht nach formalen Kriterien, sondern befassten sich sehr detailliert mit der Materie. Laut den Verfassungsrichtern handelt es sich bei der umstrittenen Datenspeicherung um einen „gravierenden Eingriff in die Grundrechte“, die nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem österreichischen Datenschutzgesetz im Einklang stehen. Mit den gespeicherten Daten lassen sich auch Bewegungsprofile erstellen und private Vorlieben erkennen, so die VfGH-Richter.

Zudem sei die Verfolgung durch die Behörden mittels Vorratsdaten zu breit gestreut und würden nicht gezielt der Bekämpfung schwerer Verbrechen dienen. Der Kreis der Delikte sei undifferenziert und zu weit gefasst. Im Vorfeld der Entscheidung wurde dank einer parlamentarischen Anfrage bekannt, dass die Beauskunftung mit Vorratsdaten vor allem für Diebstahls-, Stalking-, und Drogen-Delikte herangezogen wurden und nicht etwa für schwere Verbrechen.

Ein derartiger Zugriff auf die Vorratsdaten sei nur im Einzelfall gerechtfertigt und mit richterlicher Verordnung. Der Rechtsschutzbeauftragte genüge nicht. "Hier hat der VfGH sich stark am EuGH-Urteil orientiert", erklärt Christoph Tschohl, einer der Antragsteller,  gegenüber der futurezone.

"Sieg für die Zivilgesellschaft"

Gemeinsam mit mehr als 11.000 Menschen und dem AK Vorrat brachte Tschohl, der für das Ludwig Boltzmann Institut an der Ausarbeitung der Vorratsdatenspeicherung als Jurist selbst beteiligt war, die Beschwerde ein, über die der VfGH am Freitag entschied. "Ich bin enorm erleichtert als freier Mensch der Gesellschaft", sagt Tschohl nach der Bekanntgabe der Entscheidung. "Es war ein jahrerlanger Kampf für die Grundrechte. Der Sieg geht an alle für eine mündige Zivilgesellschaft", so Tschohl. Der VfGH ließ zur Entscheidung am Ende nur den Antrag von Tschohl zu, doch freuen dürfen sich im Prinzip alle 11.000 Kläger - sowie die zweite Privatperson, deren Beschwerde stattgegegben wurde. Der Antrag der Kärntner Landesregierung wurde allerdings zurückgewiesen, da dieser nicht ausreichend formuliert war.

"Ich hoffe, dass nicht über die Hintertür eine neue Speicherung vorgenommen wird. Wir werden mit Sicherheit darauf achten, dass die Dinge so umgesetzt werden, wie vom VfGH angeordnet", fügt Tschohl hinzu. Auch für Tschohls Anwalt, Ewald Scheucher, stellt die Entscheidung einen "historischen Sieg für Freiheit in Österreich" dar. "Österreich hat der Freiheit auch auf EU-Ebene einen Stellenwert verschafft, wie ihn unser Land bisher nicht beigesteuert hat", so Scheucher.

Wiedereinführung ausgeschlossen

Auch Andreas Krisch, Datenschützer vom AK Vorrat, zeigt sich von der Entscheidung "begeistert". "Maßnahmen sind künftig nur noch im begründeten Einzelfall möglich. Eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist ausgeschlossen." Positiv sei, dass die eingeführte Durchlaufstelle bestehen bleiben werde, damit werde die Protokollierung der Zugriffe weiterhin erfolgen und eine Kontrolle möglich. "Der VfGH hat eindrucksvoll bestätigt, dass eine überschießende Massenspeicherung von Daten nicht gerechtfertigt ist."

Der AK Vorrat werde trotzdem weitermachen, denn es würden noch jede Menge Themen auf der Agenda stehen. "Unsere Forderung nach der Evaluierung der Terrorgesetze wurde bisher noch nicht umgesetzt", so Krisch.

Maximilian Schubert, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA) kann über das Aufheben der Vorratsdatenspeicherung ebenfalls nur jubeln. "Es freut mich vor allem, dass sich der Verfassungsgerichtshof so detailliert damit auseinander gesetzt hat. Auch, dass zahlreiche Errungenschaften wie die Durchlaufstelle den traurigen Anlass überlebt haben", freut Schubert. "Die Daten werden daher nicht per Telefon oder Fax an die Behörden übermittelt."

Wie geht es weiter?

Als erster Schritt werde es bei den Providern "keine Beauskunftung mehr" geben. Wann und wie die gespeicherten Daten gelöscht werden, müsse erst entschieden werden. Betriebsdaten dürfen künftig von den Providern nur noch drei Monate gespeichert werden, so die Faustregel. Bei allem, was darüber hinausgeht, herrscht eine "Löschungsverpflichtung", so Tschohl.

Reaktionen

Gemischte Reaktionen auf Vorratsdaten-Urteil

Innenministerin Mikl-Leitner will Urteil abwarten, Justizminister Brandstetter will weiterhin Vorratsdaten nutzen, Verkehrsministerin Bures sieht unklare Konsequenzen.


Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat am Freitag die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung zur Kenntnis genommen: "Das ist ein ganz klares Erkenntnis des VfGH und ist dementsprechend natürlich auch umzusetzen", kündigte sie gegenüber der APA an. Sie will die schriftliche Ausfertigung des Urteils abwarten und diese im Detail analysieren. "Klar ist, dass die Vorratsdatenspeicherung kein Selbstzweck ist, sondern der Sicherheit der Menschen in Österreich gedient hat", so Mikl-Leitner. "Viele schwerkriminelle Straftaten konnten mit ihrer Hilfe geklärt werden." Die Innenministerin will nun nach neuen Wegen der Kriminalitätsbekämpfung suchen: "Ich bin mit dem Justizminister einer Meinung, dass ausreichende Ermittlungs-Befugnisse zur Verfolgung von Schwerkriminellen einfach notwendig sind. Dazu Bedarf es nun einer Analyse und Experten-Gespräche."

"Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) sei "selbstverständlich zu akzeptieren", sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am Freitag. Aber bei schwerster Kriminalität - etwa Mord - werde man sich überlegen müssen, wie man Sicherheitsbehörden und Justiz auch künftig eine effektive Strafverfolgung "auch durch Rückgriff auf gespeicherte Telekommunikationsdaten" ermöglicht. Basis dafür sei die noch nicht vorliegende schriftliche Ausfertigung der VfGH-Entscheidung. Diese werde dann von den Justiz-Experten genau analysiert, kündigte Brandstetter in einem Statement gegenüber der APA an. Er habe, merkte der Justizminister an, immer gesagt, dass es "naturgemäß nicht leicht ist, in diesem sensiblen Bereich die richtige Balance zu finden, denn es geht einerseits um die Gewährleistung öffentlicher Sicherheit und die notwendige Aufklärung schwerer Straftaten und andererseits um das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre".

Verkehrsministerin Doris Bures (SPÖ) sieht sich durch das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer "kritischen Haltung" gegenüber der Richtlinie bestätigt. "Auch bei der Verbrechensbekämpfung muss der Schutz der Grundrechte und der Datenschutz gewährleistet sein", meinte sie am Dienstag in einer Aussendung. Für Bures ist eine Rücknahme der Gesetze in Österreich "gut vorstellbar". In Österreich habe man unter Einbeziehung des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte nur eine "Minimalvariante, nämlich das EU-rechtlich absolut Notwendige, umgesetzt", betonte Bures. Die Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil für Österreich seien heute noch nicht klar einzuschätzen, nun sei der Verfassungsgerichtshof am Zug.

Opposition jubelt

Mit Begeisterung hat die Opposition am Freitag die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgenommen. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser, der eine der beiden erfolgreichen Individualbeschwerden gemeinsam mit der Bürgerinitiative AK Vorrat unterstützt hat, freute sich über einen "Riesenerfolg für die Grundrechte und die Bürger". Die "komplett uneinsichtige Bundesregierung" habe eine Niederlage erlitten "in ihrer Gier, die Daten der Bürger zu speichern", meinte Steinhauser in einer Aussendung. Er verlangte eine "offizielle Entschuldigung der Bundesregierung" bei den Österreichern. Außerdem hoffe er auf eine "Trendumkehr im Denken der Mainstream-Politik", sagte Steinhauser unter Hinweis darauf, dass Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) noch vor Kurzem die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung betont habe.

Äußerst erfreut waren die NEOS: "Die Freiheitsrechte des Einzelnen müssen unangreifbar bleiben. Solche komplett überschießenden Grundrechtseingriffe wie die Vorratsdatenspeicherung müssen dauerhaft der Vergangenheit angehören", sagte Menschenrechtssprecher Niki Scherak. Der netzpolitische Sprecher Niko Alm forderte, dass sämtliche Daten, die noch gespeichert sind, umgehend und unwiederbringlich gelöscht werden.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sprach von einem "bedeutenden Sieg für die Bürgerinnen und Bürger im Kampf um ihre Grundrechte". Dem Überwachungswahn müsse "ein kräftiger Riegel vorgeschoben" werden. Von einer "weisen Entscheidung" sprach Team Stronach-Klubobfrau Kathrin Nachbaur. Der VfGH habe einen groben Fehler der Regierung wieder ausgebügelt - und auch "weltweit ein Signal gesetzt: ein klares Nein zum Überwachungsstaat und zum Gläsernen Menschen".
Johanna Mikl-Leitner Innenministerin Mikl-Leitner - Foto: reuters

Hintergrund

Vorratsdatenspeicherung in Österreich


Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Sechs Monate lang müssen die Telekommunikationsanbieter in Österreich die diversen Daten speichern.

Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen - also jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten - also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet. Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen, in manchen Fällen auch ohne richterliche Genehmigung.

Verwendung

In Österreich wurde die Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2013 vorwiegend zur Aufklärung von Diebstahl, Raub und Suchtgiftdelikten eingesetzt, es wurde kein einziger Fall bekannt, bei dem die Daten zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt wurden. Insgesamt gab es 354 Anordnungen über eine Auskunft über Vorratsdaten. In 53,74 Prozent der Fälle konnte kein Beitrag zur Aufklärung der Straftat geleistet werden.

Basis für die Vorratsdatenspeicherung war eine EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terrorbekämpfung verabschiedet wurde, und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. In Kraft getreten sind die Bestimmungen im April 2012. Der EuGH kippte die umstrittene EU-Richtlinie jedoch im April 2014.

Beschwerde

Den Anstoß für das Verfahren vor dem EuGH gaben Beschwerden in Irland und Österreich. In Österreich schlossen sich 11.139 Bürger  (wie mehrfach berichtet) der Verfassungsbeschwerde des AK Vorrat gegen die verdachtsunabhängige Datenspeicherung an. Auch die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson aus dem Umfeld eines Telekommunikationsanbieters haben Beschwerden eingebracht. Weil der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) selbst Bedenken hatte, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtecharta widersprechen könnte, legte er diese Frage dem EuGH vor.

vom pöpö-vorstand liegt kein kommentar vor. die linksideologen interessieren sich nicht für netzthemen. ein reset wie in deutschland ist unumgänglich, wenn die piraten zu diesem thema kein statement mehr hinbekommen.

reclaim your netzpartei!

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hellboy
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hellboy

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auf der offiziellen bundes-website der ppat findet sich zum thema ein artikel von der lo wien. dieser hat das übliche spacko-problem: er ist dummes geschwafel. irgendwas wegen fluggastdaten. dieses stammt nach den dort vorliegenden informationen von einer kreatur namens "@pilkington15" mit 2 tweets und 4 followern, mit twitter als einziger angegebener kontaktmöglichkeit.

sowas ist peinlich, weil einer netzpartei absolut unwürdig. die parteiorgane haben die arbeit offensichtlich eingstellt. dann sollen sie offiziell zurücktreten, und wieder echte piraten ranlassen. eine aobgv ist unumgänglich! und diesmal mit neuwahlen, ohne endloses linksprogramm-blabla. das linksprogramm gehört ebenfalls entfernt.

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dieser hat das übliche spacko-problem: er ist dummes geschwafel. irgendwas wegen fluggastdaten.

Nicht nur Fluggastdaten beschäftigen ihn. Auch der "Facharbeitermangel, der die Behörden voll erwischt zu haben scheint".
Ziemlich spooky.

Quote from: 'hellboy'
kreatur namens "@pilkington15" mit 2 tweets und 4 followern,


Kreatur15 ist übrigens follower von Rotbub und Igler. (Mehr seh ich dort leider nicht.)
Der kann also nix Gscheites sein.

hellboy

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Quote from: fsc, derStandard.at, 30.6.2014
Vorratsdatenspeicherung offiziell außer Kraft

Umsetzung muss ab Mitternacht erfolgen  - Löschung der Daten: Provider vor technischer Herausforderung

Die Vorratsdatenspeicherung ist Geschichte: Am vergangenen Freitag hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das umstrittene Datensammeln für "verfassungswidrig“ und "unverhältnismäßig“ erklärt. Das Urteil musste allerdings erst vom Bundeskanzler "kundgetan“ werden, um offiziell gültig zu werden. Das ist am Montagnachmittag geschehen.

Laut VfGH widersprechen die Passagen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung sowie im Sicherheitspolizeigesetz dem Grundrecht auf Datenschutz sowie Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Privat- und Familienleben.
Datenspeicherung vorbei

Ab Dienstag wird die Entscheidung des VfGH somit umgesetzt werden:  Keine neuen Daten dürfen mehr gespeichert werden, bestehende Datensätze sollen gelöscht werden. Ob mit der Datenlöschung wirklich schon am Dienstag begonnen werden kann, ist allerdings unklar, da die Internet- und Mobilfunkprovider durch das Urteil durchaus vor technischen Herausforderungen stehen.
Löschung könnte dauern

"Technisch ist die Umsetzung dieses Urteils nicht trivial, da in große Datenbanken eingegriffen wird", heißt es etwa von Seiten T-Mobile. Auch bei A1, Drei oder Internetprovider UPC müssen erst Juristen und dann Techniker über die konkrete Datenlöschung beraten. In unklaren Fällen könnte es dabei sogar bis zur Vorlage des ausformulierten, schriftlichen Urteils dauern – das soll bis spätestens Ende August erscheinen.

http://derstandard.at/2000002492564/Vorratsdatenspeicherung-offiziell-ausser-Kraft?ref=rss

tja, hätten sie sich halt gleich gewehrt!

hätten sich ja auch reset the net anschließen können.

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Habe die Diskussion "ist extrem schlecht gemacht besser als nicht gemacht?" In die tf:marketing verschoben, weil hier ot.

http://partypiratesat.createaforum.com/tfmarketing/ist-extrem-schlecht-gemacht-besser-als-nicht-gemacht/

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Zurück zur VfGH-Entscheidung.

Mit dem globalen Jubel sollten wir zurückhaltend sein.
Wann immer die Grünen und "Autonomen", sowie der ORF und die Pflasterstein-Werfer einen "Sieg der Demokratie" feiern, ist Skepsis höchst angebracht.

Einen diskutablen Ansatz liefert Andreas Unterberger:

Quote from: 'Unterberger'
Der VfGH wird jedenfalls von den Siegern sehr bejubelt – von Grünen und Pinken ganz besonders. Die Bürger haben hingegen niemanden mehr, der sie schützt.

Wohlgemerkt: Für die Rechnungen der Telekoms werden die Telefondaten weiterhin gespeichert. Nur für die Strafverfolgung nicht. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen den Kopf schütteln.

Ganzer Artikel: http://www.ortneronline.at/?p=29558

Ich persönlich kann diesen Argumenten einiges abgewinnen.
Im Ergebnis teile ich sie nicht,
Es läuft auf ein " wer nix zu verbergen hat...." hinaus.


Der Punkt ist aber folgender:

1. Geheimdienste werden sich kaum um diese Entscheidung scheißen.

2. Der VfGH wird zu einem Demokratie-Korrektiv in Österreich hochstilisiert, das er einfach nicht ist. Die einzige Motivation des VfGH einmal eine (einzelne !)  Gegenbürgermaßnahme nicht durchzuwinken ist der EuGH, der ihn sonst gekippt hätte. Die Verfassungsrichter bei uns wissen das. Sie waren bloß voreielnd gehorsam. Das muss man wissen.

3. Das "Problem" des VfGH war nicht die Überwachung an sich, sondern die stümperhafte Umsetzung der (formellen) Kontrolle. Eine Art Betriebsanleitung an den Gesetzgeber: O-Ton: Ihr dürft schon einen Generalverdacht schaffen, aber tun wir den Schein der Demokratie aufrecht erhalten..."


Höchste Alarmstufe!
Mitnichten ein "Erfolg".
Sei Wachsam, Baby.

Schon gar nicht ist dieses Erkenntnis "ein Erfolg der Zivilgesellschaft".
Vorsicht!
Es wird euch jubelnden"Zivilgesellschaftern" Sand in die Augen gestreut.
Lest das Urteil genau!
Lernt endlich richtig zu lesen: Zwischen den Zeilen (von ORF und Standard).

Fazit:
Der VfGH hat gemacht, was er musste:
Er hat ein menschenrechtswidriges Gesetz aufgehoben,
weil er sonst vom EuGH overruled worden wäre.
Er gibt gleichzeitig die Blau-Pause vor,
wie die Überwachung dauerhaft (dennoch) implementiert werden kann.

Ich schreib es mal hier rein: Vorsicht! (Ihr werdet verarscht.)





irgendwas

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Schön dass das auch mal jemand anders so sieht.
Nachdem nebenbei und nun auch weiterhin viel mehr gespeichert wird als in der vds definiert war is das alles im grunde vollkommen egal.
Je suis merde

hellboy

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Quote
Grundrechte
Vorratsdaten: Stöger plant vorerst keinen neuen Anlauf

Infrastrukturminister Aloid Stöger will bei Bedarf in Absprache mit Innen- und Justizressort vorgehen. Eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung plane er vorerst nicht.


Infrastrukturminister Alois Stöger (SPÖ) plant vorerst keinen neuen Anlauf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Die Sprecherin des Ministers bestätigte der APA am Dienstag eine entsprechende Meldung der Parlamentskorrespondenz. Sollten Justiz- und Innenministerium Bedarf für eine Nachfolgeregelung sehen, werde er sich den Gesprächen aber nicht verschließen, so die Sprecherin.

Im EU-Unterausschuss des Nationalrats hatte Stöger am Dienstag deponiert, dass es von seiner Seite keinen Vorstoß zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geben werde. Wichtig sei, dass Polizei und Justiz Zugang zu Informationen bekommen, dies könne jedoch nur im Rahmen rechtsstaatlicher und vom Verfassungsgerichtshof und Europäischen Gerichtshof festgelegter Kriterien erfolgen.

weiter

wozu weiter selber speichern? man lässt sowieso alles speichern, was über den knoten in frankfurt läuft, und wenn der österreichische staat, egal ob in person eines geheimdienstes, einer strafverfolgungsbehörde oder einer mafiosen organisation wie einer lobby oder eines ministeriums was wissen will, stellen sie einfach einen antrag auf "amtshilfe". da braucht man sich doch selber nichtmehr die finger schmutzig machen, und kann sich gleichzeitig als saubermann präsntieren, während sich nicht das geringste geändert hat.

ahoy
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Höchste Alarmstufe!
Mitnichten ein "Erfolg".
Sei Wachsam, Baby.

...
Ich schreib es mal hier rein: Vorsicht! (Ihr werdet verarscht.)

Das hat ja nicht allzu lange gedauert.
Die Brüsseler Freiheitsapostel @work:

Quote from: 'Netzpolitik'
Anlasslose Massenüberwachung: EU-Kommission arbeitet an neuer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Kommission will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Das erfuhr netzpolitik.org in Brüssel. Eine Sprecherin des Innenkommissars bestätigt: es geht nicht mehr um das “ob”, nur noch um das “wie”.

https://netzpolitik.org/2014/anlasslose-massenueberwachung-eu-kommission-arbeitet-an-neuer-richtlinie-zur-vorratsdatenspeicherung/




hellboy

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Wie kommst du auf "die brüsseler"? Das ist Quatsch!

Die EU hat die vds verboten. Es sind die Minister vor allem in Deutschland und Österreich, die ihre Werkzeuge zur totalüberwachung zurück haben wollen. Es ist die EU, und nur die EU, die uns vor diesen faschistoiden Spinnern schützen kann. Alles andere ist desinformation und ihre Folgen.

Die Kommission ist nicht die EU. Sie ist wie ein Politbüro, in das die nationalen Regierungen ihre Vertreter entsenden. Die EU ist das Parlament, und das Parlament ist die Vertretung von uns Bürgern. Also bitte nicht den politischen Scharlatanen auf den Leim gehen, die behaupten die Kommission sei die EU, daran erkennt man sie nämlich!

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Quote from: digiges
GUTACHTEN ZUM VDS-URTEIL: HARDLINER STEHEN MIT DEM RÜCKEN ZUR WAND

“Die Law-and-Order Hardliner im Europäischen Parlament stehen mit dem Rücken zur Wand. Das Gutachten des juristischen Dienstes macht deutlich, dass nach dem Urteil des EuGH kein Spielraum mehr für irgendeine Form der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung besteht.”, erklärt Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

Der juristische Dienst des Europäischen Parlaments hat heute sein lang erwartetes Gutachten zur EuGH-Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten (LIBE) hatte das Gutachten nach dem Urteilsspruch vom April 2014 in Auftrag gegeben, um die Auswirkungen der Entscheidung auf die EU-Gesetzgebung im Bereich der Überwachung zu analysieren.

Die Frage ist von besonderer Relevanz, da auf europäischer Ebene derzeit zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen und Abkommen zur anlasslosen Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten existieren oder in Planung sind. Darunter befinden sich bestehende Abkommen zur Speicherung und Übermittlung von Reisedaten (Passenger Name Record, PNR) oder Finanztransaktionen (Terrorist Finance Tracking Programme, TFTP) mit den USA sowie aktuell laufende Vorhaben wie ein EU-internes PNR und ein PNR-Abkommen mit Kanada.

Der juristische Dienst stellt zunächst fest, dass aus der EuGH-Entscheidung unmittelbar nur die Unwirksamkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung folge, während andere Gesetze zur Überwachung grundsätzlich in Kraft blieben. Darüber hinaus gelangt er jedoch zu dem Schluss, dass der EU-Gesetzgeber bei dem Erlass von Vorschriften zur Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten die im EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entwickelten Grundsätze strikt zu beachten habe; das gesetzgeberische Ermessen sei bei Überwachungsmaßnahmen jeglicher Art daher deutlich reduziert. Die größte Hürde liegt nach Ansicht des juristischen Dienstes dabei in der Anlasslosigkeit der Datenspeicherung. Der EuGH hatte die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor allem deshalb aufgehoben, weil sie eine Speicherung von personenbezogenen Daten vorsah, ohne dass es dabei auf konkrete Anhaltspunkte für die Verwicklung der Betroffenen in terroristische Akte oder schwere Straftaten ankam.

Damit schrumpft der gesetzgeberische Spielraum auch für andere Arten der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (wie PNR oder TFTP) auf Null. Das ist offenbar auch den konservativen Hardlinern im Europäischen Parlament bewusst, hatten sie doch bis zuletzt versucht, die Veröffentlichung des Gutachtens zu verzögern. Ebenso erfolglos waren auch ihre Bemühungen, eine Überprüfung des geplanten PNR-Abkommens mit Kanada vor dem EuGH zu verhindern. Es wird deutlich, dass die Befürworter einer total überwachten Gesellschaft immer mehr mit dem Rücken zur Wand stehen.

https://digitalegesellschaft.de/2015/01/gutachten-vds-urteil/

Sollten sich alle, die jetzt wegen den Pariser Anschlägen wieder nach der VDS rufen mal durchlesen. Wobei die Franzosen eu-rechtswidrig die VDS haben und die Ermittler dort berichten, das hätte ihnen überhauptnicht geholfen. Die Extremisten überwachen sie sowieso, weil das alles andere als anlasslos ist, und somit keine VDS.

Es mehren sich auch die Beschwerden der Überwacher, daß sich jene die etwas zu verbergen haben ihre Kommunikation verschlüsseln, und deshalb nicht überwachbar sind. Jetzt wollen sie Verschlüsselung verbieten. Anscheinend sind die wirklich so unglaublich naiv zu glauben, daß sich Terroristen an so ein Verbot halten würden.

Was dem Terrorismus den meisten Vorschub leistet ist die technische Inkompetenz der Strafverfolgungsbehörden und der Politiker die sie beauftragen und ausrüsten.

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