Author Topic: Podiumsdiskussion über Zensur helly MECHAGOLEMXIV, attx  (Read 50863 times)

Gamoder

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Quote from: 'attx'
Juristerei ist keine Bauchentscheidungssache oder ein Voting (sowie in einer Castingshow).
Deswegen schrieb ich auch von "Interpretation" und nicht von "Ich habe so das Gefühl, dass" :-)
Quote from: 'attx'
Definitiv falsch: Ein öffentliches Forum, kann jeder mitlesen. Damit ist die Gefahr des "Aussetzens" gegeben. Der objektive(!) Tatbestand ist erfüllt. (Mich freut's jetzt nicht, dazu Entscheidungen zu suchen; glaub's mir einfach.)
Also - ich bezweifle trotzdem mal, dass der Text "rechtlich relevante Verharmlosung ... " ernsthaft zu einer behördlichen Verfolgung führen kann - kann ja wie gesagt, auch etwas zivilrechtliches sein (Krone klagt gegen den Vergleich).
Quote from: 'attx'
Verleumdung erfordert im subjektiven Tatbestand die sogenannte "Wissentlichkeit".
Es geht nicht nur um die Wissentlichkeit. Es geht darum: Verleumdung kann es nur sein, wenn der Person bewusst ist, dass die Tat nicht (von der beschuldigten Person) begangen wurde. Insbesondere ist es, da bin ich mir ziemlich sicher, keine Verleumdung, wenn man einfach eine Situation rechtlich falsch beurteilt.
Das heißt: So wie ich das sehe wäre es vielleicht maximal Verleumdung, wenn da vorher gar kein KZ-Vergleich gestanden wäre, aber nicht, wenn ein rechtlich unbedenklicher dort steht.