Author Topic: Verantwortung für Netz-Inhalte  (Read 606 times)

hellboy

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Verantwortung für Netz-Inhalte
« on: 2014, 06, 30; 16:59:36 »
Quote from: (futurezone) Erstellt am 30.06.2014
Sparkasse Oberösterreich klagt User wegen Google+-Posting

Wegen eines Posting auf Google+ mit einer Verlinkung auf eine angeblich kreditschädigende Website wird ein User auf 18.900 Euro Schadensersatz geklagt.




Wie Horizont.at berichtet, startet am Dienstag ein Prozess, in diesem eine Bank von einem User Schadensersatz wegen eines Postings auf Google+ fordert. Die Sparkasse Oberösterreich will 18.900 Euro von Thomas W. wegen Kreditschädigung und der Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Rufs.

Thomas W. hat auf seiner Google+-Seite den Text: „Bank vs. Endkunde: 150.000 Euro Schaden bei einem kleinen Bürger - und die Bank kommt damit durch?“ gepostet. Angehängt war ein Snippet der Website www.backtofairness.at sowie der Vorschautext des verlinkten Inhalts „Wie die Sparkasse OÖ den kleinen Bürger nachhaltig schädigt!“

Laut der Klageschrift soll sich Thomas W. den Inhalt der Website backtofairness.at zu Eigen gemacht haben, weil er zu seiner Frage den Link angehängt hat. So sei der gesamte Inhalt der Homepage „mit allen kreditschädigenden Äußerungen dem Beklagten zuordenbar“.
Unterlassung und Widerruf

Thomas W. wird auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Das Begehren ist mit 18.900 Euro bewertet. Im Falle eines Schuldspruchs könnte das Urteil zum Präzedenzfall werden. Ein User wäre demnach verantwortlich dafür, wie Links zu anderen Websites auf sozialen Netzwerken dargestellt werden sowie den Inhalten der Links.

Laut Horizont.at gibt es eine juristische Vergangenheit zwischen der Sparkasse Oberösterreich und dem Betreiber von backtofairness.at. Es ging um die Bezahlung eines Kredits aus einer Fremdwährung, zu der der Betreiber der Website verurteilt wurde.

sollen user dafür belangt werden können, daß sie auf inhalte anderer hinweisen? das ist doch jenseitig!

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hellboy

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Re: Verantwortung für Netz-Inhalte
« Reply #1 on: 2014, 08, 01; 12:07:16 »
Quote
Verfassungsrichter: „Recht auf Vergessen“ ist Gefahr für die Meinungsfreiheit

Verfassungsrichter Johannes Masing

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Löschen von Google-Sucheinträgen hat viel Unmut ausgelöst. Die Kritiker erhalten nun prominente Unterstützung. Bundesverfassungsrichter Johannes Masing hält das Urteil für zu weitreichend und eine Gefahr für die Meinungsfreiheit.

weiter

Wir haben das ja bei uns piraten erlebt: da werfen Leute mit ungeheuerlichen Lügen, Intrigen und provokationen um sich, und verlangen dann, daß all das wieder gelöscht wird. "Man muß doch auch vergeben und vergessen können" hören wir dann immer, von genau den Leuten, die das selber niemals tun würden.

Nur zur Info: das Netz vergisst nie was!

Und über uns:
W3 D0 N0T 4G1V3!
W3 D0 N0T 4G3T!
AnonUnRama

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