Author Topic: Online-Sprachpolizei gegen "hatespeech"? Nicht mit uns!  (Read 1029 times)

GOLEMXIV

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Hier sind zwei Artikel über einen Artikel in der Hitler-Zeitung "Aula".
Die Artikel empören sich darüber, dass "Aula" das Recht auf freie
Massenmanipulation im Sinne der American Civil Liberties Union
genutzt hat und für
- KZ-Häftlinge waren nach ihrer Befreiung eine Belastung für die Anrainer
- Unter den KZ-Häftlingen waren auch echte Verbrecher

Das hat natürlich fast jeden beleidigt, aber der Richter fand:
- dass es "nachvollziehbar" sei, dass die Freilassung tausender KZ-Insassen "eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte".
( http://derstandard.at/2000030545235/Verfahrenseinstellung-gegen-AULA-Ein-Schlag-ins-Gesicht )
- dass unter KZ-Häftlingen "unbestritten Rechtsbrecher" waren.
(http://derstandard.at/2000030545235/Verfahrenseinstellung-gegen-AULA-Ein-Schlag-ins-Gesicht )

Der Richter hat hier offensichtlich nicht nach dem gängigen Rechtsempfinden
geurteilt, sondern auf der Grundlage der amerikanischen Verfassung, nach der
eben auch Nazis und Unsympathler ein Recht auf freie Massenmanipulation hat.
Wers nicht hören will, soll es nicht lesen. Wer es nicht glauben will, soll es
nicht glauben. Ein Schlag ins Gesicht der geplanten Hatespeech-Gesetze.
Ingrid Brodnig hat dazu offensichtlich keine Meinung.

Der zweite Artikel darüber, eine scheinobjektive Darstellung des Urteils,
ist dieser Artikel: http://derstandard.at/2000030539418/Aula-darf-KZ-Haeftlinge-Landplage-und-Massenmoerder-nennen

« Last Edit: 2016, 08, 10; 17:29:03 by GOLEMXIV »