Author Topic: Online-Sprachpolizei gegen "hatespeech"? Nicht mit uns!  (Read 1028 times)

hellboy

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Sie geht vor allem von weinerlichen Politparvenues wie dem deutschen Justizminister Heiko Maas aus, die Initiative des Europarats gegen hatespeech. Maas hatte behauptet, er sei unter anderem im Internet "unzähligen Morddrohungen von Rechtsradikalen" ausgesetzt. Um sich diesen im Internet zu entziehen, möchte er jetzt alles was geschrieben wird nach seinen Maßstäben zensurieren. Menschen die die Meinungen anderer nicht akzeptieren und ausrotten wollen haben schon immer ästhetische Gründe als Ausrede vorgeschoben.

Dazu gibt es mehrere Dinge zu sagen: zunächst muß man im Internet niemals Dinge lesen, die andere schreiben. Was einem nicht gefällt, das liest man einfach nicht. Zu jedem Tool im Internet gehört die Funktion Leute zu blocken, oder es auszuschalten. Wer glaubt ein bestimmtes Tool nutzen zu müssen, um nur ja nix zu versäumen, hat das Internet absolut nicht verstanden. Außerdem ist das was den einen beleidigt für den anderen völlig harmlos, Subjekte wie Herr Maas und ähnliche Jammerlappen dürften für das Internet, aber auch für die Politik, zu zart besaitet sein. Was aber in einer echten Demokratie ganicht geht ist politische Entscheidungen aufgrund persönlicher Befindlichkeiten zu treffen. Da hat sich der Heiko Maas auf das Niveau von Diktatoren wie Erdogan und Putin begeben, und damit auf den Weg in den Faschismus.

Natürlich gibt es jene, deren politische Agenda seit jeher auf die Zensur von andersdenkenden ausgerichtet war und ist. Die Linksradikalen, die Neostalinisten, die so genannten Social Justice Warriors und wie die bigotten Moralapostel noch heißen mögen. Sie haben sich natürlich sofort freiwillig gemeldet für all die Posten bei den neu zu schaffenden Zensurbehörden, für die Sprachpolizei und für die allumfassende Bespitzelung, den traditionellen Werkzeugen zur Meinungsgleichschaltung und Abschaffung der Rede-und Gedankenfreiheit. Nur ist ihnen das um die Ohren geflogen, weil sie bis heute nicht begriffen haben, daß die Wahrheit im Internet nicht unterdrückt werden kann, und so wurde ihre Galionsfigur, die weithin berüchtigte Julia "killallgermans" Schramm, von deutschen Innenministerium als Beraterin wieder gefeuert.

Die Gründe werden Kenner der Materie nicht überraschen:

Quote
#hatespeech und die Amadeu Antonio Stiftung

Der Kampf gegen Hate Speech steht seit einiger Zeit auf der Agenda der Bundesregierung. Nachfolgend möchte ich erläutern, weshalb ich diese mit öffentlichen Mitteln geförderte Initiative für hochproblematisch halte.

Als Teil der Kampagne des Europarats gegen Hasskommentare sowie der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung startete in Deutschland vor einiger Zeit die No Hate Speech Bewegung, die gegen Hassreden im Netz vorgehen soll. Zunächst einmal stellt sich die Frage, was Hate Speech eigentlich ist. Die Amadeu Antonio Stiftung, die sich ebenfalls den Kampf gegen Hate Speech auf die Fahnen geschrieben hat, führt hierzu aus, dass es sich um einen politischen Begriff mit „mehr oder weniger starken Bezügen zu juristischen Tatbeständen“ handle, dessen Definition auch noch umstritten sei. Eine Broschüre der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen, die helfen soll, Hassrede auch in ihren subtileren Spielarten zu erkennen, erachtet zum Beispiel Wir/Die-Rhetorik als typische Art von Hate Speech. Die Amadeu Antonio Stiftung wiederum führt noch „Verallgemeinerungen („alle Flüchtlinge“) und Gleichsetzungen (z.B. Flüchling=Muslim)“ als Beispiele für Hate Speech an. Überlegt man sich dann, wie häufig in diesem und dem letzten Jahr alle Migranten, die nach Deutschland kamen, als Flüchtlinge bezeichnet wurden (beispielhaft hier auf Welt.de), scheint verdammt viel Hate Speech veröffentlicht zu werden.

Gestern gab es dann im Rahmen einer koordinierten Aktion in 14 Bundesländern Wohnungsdurchsuchungen – laut Berichten diverser Medien (hier u.a. der Tagesschau) zum Kampf gegen „Hasskommentare“. Es dürfte jedem klar sein, dass ein Hasskommentar kein im StGB definierter Straftatbestand ist. Für eine Wohnungsdurchsuchung ist allerdings erfoderlich, dass ein Verdacht auf Begehung einer Straftat vorliegt (was im konkreten Fall wohl auch gegeben war und nur ungenau berichtet wurde). Genau dies zeigt aber das Problem der Kampagne gegen Hate Speech auf: Es ist unklar, ob gegen Äußerungen vorgegangen werden soll, die Straftatbestände wie z.B. den der Volksverhetzung erfüllen (das ist auch bereits jetzt der Fall) oder ob auch der Kampf gegen Äußerungen aufgenommen werden soll, die nach geltender Rechtslage keinen Straftatbestand erfüllen (das wäre im Hinblick auf die Meinungsfreiheit ziemlich problematisch und ablehnungswürdig).

Des Weiteren lohnt sich ein Blick auf die Mitstreiter, die sich die Bundesregierung im Kampf gegen Hate Speech zugelegt hat und diese mit Steuergeldern fördert: Bei der Amadeu Antonio Stiftung handelt es sich um eine Organisation, die es für unzumutbar hält, im Gegenzug für öffentliche Fördergelder ein Bekenntnis zu unserer Verfassung zu unterschreiben und deren Vorsitzende Anetta Kahane von 1974 bis 1982 als IM Victoria für die Stasi gearbeitet hat, also quasi prädestiniert für die Kontrolle von Meinungsäußerungen ist. Weiterhin beschäftigt sie Julia Schramm, die auf Twitter Leute mit abweichenden Meinungen gerne Arschloch, Fascho oder Wichser nennt. Idealerweise könnte die Amadeu Antonio Stiftung den Kampf gegen Hate Speech in den eigenen Reihen beginnen, aber da kommt es ja von der „richtigen“ Seite. Nur zur Klarstellung: Natürlich soll die Amadeu Antonio Stiftung ungehindert ihrer Tätigkeit nachgehen können, mir wäre es nur sehr recht, wenn sie unter den aktuellen Umständen keine öffentlichen Fördergelder des BMFSFJ erhielte (hier ersichtlich auf Seite 2).

...

https://jonathanstorz.wordpress.com/2016/07/14/hatespeech-und-die-amadeu-antonio-stiftung/

Hoffentlich dauert es nichtmehr lange, bis auch Deppen wie Heiko Maas klar wird, daß Zensur nach Richtlinien des persönlichen Geschmacks von peinlichen Winslern in einer Demokratie absolut nix verloren hat. Es gibt bereits gesetzliche Regelungen die Drohung, Beleidigung und Volksverhetzung unter Strafe stellen. Nur weil sich der Maas in seiner infantilen Hybris jetzt persönlich beleidigt fühlt, soll gleich die große Internet-Inquisition eingeführt werden. Was sind schon Bürgerrechte im Vergleich zu seinen persönlichen Befindlichkeiten, da sind seine Prioritäten offenbar klar verteilt.

Eine ausführliche Analyse dieser Problematik hatten wir ja bereits an anderer Stelle, aber aus aktuellem Anlass nochmal man tau:

Quote from: man tau
Vom politischen Nutzen der Hate Speech
Julia Schramm gibt eine Broschüre über den Hass im Netz heraus

„Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris, Feuer Frei!“

Mit diesem witzigen Einzeiler unterstützte die damalige Piraten-Politikerin Julia Schramm zu Beginn des letzten Jahres ihre Parteikollegin Anne Helm, die zum Jahrestag der Bombardierung von Dresden mit nackten Brüsten posiert hatte. Nicht aus sexualisierendem Kalkül, natürlich, sondern damit der Spruch „Thank you, Bomber Harris“ zu sehen war, den sie auf ihren Oberkörper geschrieben hatte.

„Kartoffeln“, das ist eine abfällige Bezeichnung für Deutsche – der Begriff „Kartoffelbrei“ bezieht sich also auf zu Brei gebombte Deutsche, die am Ende des Zweiten Weltkriegs im vom Flüchtlingen überfüllten Dresden zum Opfer der von Admiral Arthur Harris geleiteten englischen Luftangriffe  geworden waren.

Die infantile Belustigung über den Tod von vielen tausend Menschen ergänzte Schramm noch durch ebenso kecke Sprüche wie „Stalingrad war wunderbar – Nazi-Opa, bleib gleich da“.

...
 
Rassistisch sind immer nur die anderen „Hate Speech konkret zu definieren oder zu katalogisieren, ist kaum möglich, denn was Hate Speech ist, ist immer vom Kontext abhängig.“ (14) Dass eine Definition kaum möglich ist, hindert Julia Schramm hier natürlich nicht daran, den so massiv aufgeladenen Begriff „Hass" ausführlich zu nutzen und zu politisieren.

Dabei sprechen gleich mehrere Gründe erheblich dagegen, dies zu tun.
 
Zum einen ist kaum etwas so gut geeignet wie die Unterstellung von Hass, eigene Aggressivität und Brutalität zu leugnen und in die Feinde zu phantasieren. Der Aufmarsch der Brachialrhetoriker, den Schramm hier für die Antonio Amadeu-Stiftung öffentlichkeitswirksam gegen den Hass im Internet paradieren lässt, hat in eben diesem Sinn etwas durchaus Komisches.

Wer zudem politische Konflikte mit Hass erklärt, nicht mit – jeweils mehr oder weniger legitimen – unterschiedlichen Interessen, der entfernt sich von einer zivilen Kultur, anstatt sie zu fördern. Denn zwischen Interessen ist schließlich ein Ausgleich möglich – wenn sich aber gewaltbereite Hater und ihre Opfer gegenüberstehen, kann es nicht um einen Ausgleich gehen, sondern nur noch um den Schutz der Opfer.

Die Rede vom Hass ist so ein zentrales Element einer Freund-Feind-Logik, die einen friedlichen Ausgleich von Interessen bloß als Kollaboration mit dem Feind interpretieren kann. Denn wenn sich die Guten (wir) und die Bösen (die anderen) begegnen, wäre jeder Kompromiss eine Bechränkung des Guten – eine wirklich vertretbare Lösung kann nur im Verschwinden der Bösen bestehen.

Ganz in einer Freund-Feind-Logik bewegt sich Julia Schramm ohnehin. Dass ihre brutalen Kommentare zur Bombardierung Dresdens nicht nur aus dem demokratischen, sondern auch aus dem rechtsradikalen Spektrum angegriffen wurden, macht Kritik an ihr in einigen linken Kreisen fast unmöglich: Die Feindschaft von Rechtsradikalen immunisiert hier auch gegen berechtigte Einwände.

Dass aber jemand Arschlöcher zu Feinden hat, heißt ja nicht lange nicht, dass er ein ehrenwerter Mensch ist.

Mehr noch: Die beliebige Unterstellung des Hasses beutet eben die Menschen aus, die tatsächlich Opfer von Hass geworden sind. Amadeu Antonio wurde 1990 von rassistischen Schlägern in Eberswalde ermordet, wenige Wochen vor der Geburt seines Sohnes. Es instrumentalisieert das Gedenken an ihn, wenn nun in seinem Namen weiße Akademikerinnen und Akademiker  ihre – zum guten Teil selbst initiierten – Auseinandersetzungen im Netz als Gewaltakte verkaufen, die rassistischen Gewaltakten vergleichbar wären.
 
Der ermordete schwarze Mann hat hier einen Wert bloß als Mittel zum Zweck, um beliebigen politischen Interessen anderer Gewicht zu verleihen. Keiner der Beteiligten kommt auf die Idee, dass diese Vereinnahmung und Funktionalisierung selbst rassistisch ist.

Ähnliches gilt für das Andenken an ermordete und verfolgte  Juden. Dass die Schrift der Amadeu-Stiftung Rassismus und Antisemitismus verbindet, hat gute Gründe, auch wenn beides nicht identisch ist. Dass sie aber Kritik am Feminismus dazu zählt, als bilde alles zusammen ein düsteres Dreigestirm reaktionärer und menschenfeindlicher Politik – das beutet den wichtigen demokratischen Konsens gegen Rassismus und Antisemitismus für eigene Zwecke aus.

Dabei ist ein wesentlicher Unterscheid ja offensichtlich: Es gibt selbstverständlich keinen seriösen, demokratischen Rassismus, und es gibt selbstverständlich keinen seriösen, demokratischen Antisemitismus. Es gibt aber, vielfältig und aus ganz unterschiedlichen politischen Richtungen, seriöse und demokratische Kritik an feministischen Positionen oder einfach an einer Geschlechterpolitik, wie sie insbesondere vom Familienministerium aus betrieben wird.

Wieder einmal ist es nun ausgerechnet dieses Familienministerium, das aus Steuermitteln eine politische Verleumdung von Kritikern der eigenen Politik finanziert. Die durchaus hetzerische Gleichsetzung von Hass und kritischen Kommentaren drückt sich dabei schon im unfreiwillig selbstentblößenden Untertitel der Broschüre aus: „Umgang mit Hate Speech und Kommentaren im Internet“. 
 
Offensichtlich hat die Gleichsetzung solcher Kritik mit rechtsradikalen Positionen vor allem das Ziel, die Kritiker zu beschämen, ihnen die öffentliche Rede so weit wie möglich zu erschweren und ihnen die Würde des besseren Arguments grundsätzlich und unbesehen abzustreiten.

Gerade in dieser Hinsicht aber ist das Ende der Vorrede sehr interessant. Ich bin mir nicht vollständig sicher, ob Heiko Maas das dort in diesem Sinne gemeint hat – aber gerade Menschen, die für die Unteilbarkeit von Menschenrechten eintreten, für die Menschenrechte von Männern und Jungen ebenso wichtig sind wie die von Frauen und Mädchen, können sich von unserem Justizminister zum Weitermachen ermutigt fühlen. Er schließt nämlich mit den Worten:

„Wenn die Würde von Mitmenschen angegriffen wird, darf es niemals Schweigen, sondern muss es stets Widerspruch geben.“

http://man-tau.blogspot.de/2015/05/vom-politischen-nutzen-der-hate-speech.html

Ich empfehle unbedingt, den ganzen Text zu lesen. Er untermauert mit Beispielen und links die beschriebenen Vorgänge.

ahoy
hellboy
« Last Edit: 2016, 07, 14; 19:13:11 by hellboy »
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pet

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thx 0utput für Karl Marx-Hater-Meldung; thx kreuz.net für Martin Luther-Hater-Meldung.

Die Hauptschülerlüge: Hater sind primitiv? Und Nazis?
https://www.fischundfleisch.com/hawaiipiraten-von-oesterreich/prominente-hasser-ingrid-brodnigs-alptraum-23123

Ich glaube nicht, dass in dem Artikel etwas drinsteht, was in diesem Forum noch
nicht besprochen wurde.

pet

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Habe Telepolis Artikel vorgeschlagen:
Thesen der Amadeu vs. Thesen der
American Civil Liberties Union. Haltet
mir die Daumen. Ich werde vermutlich
grünes Licht kriegen, aber dann fangen
die Schwierigkeiten an: muss für ein
Interview nach E und von E übersetzen
und möglichst kompakt ein paar Grundsätze
erklären, die von der Amadeu künstlich
verwirrt wurden.

Brodnigel kann ich leider nicht besprechen,
weil die in Deutschland keiner kennt.

hellboy

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Quote from: Thomas Ney
Die schleichende Einschränkung der Meinungsfreiheit

tl;dr: Mehrere Bundesministerien haben dem sogenannten „Hatespeech“ im Internet den Kampf angesagt. Mit Unterstützung ausgerechnet der von einer ehemaligen Stasi-Mitarbeiterin geführten Amadeu-Antonio-Stiftung, welche auch linksradikale Antideutsche beschäftigt, sollen Betreiber Sozialer Netzwerke zur Löschung „unangemessener Beiträge“ angehalten werden. Die Definition dessen, was „Hatespeech“ ist, ist vage und wirkt tendenziös. Darunter werden auch Aussagen gefasst, die klar von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Eine rechtliche Grundlage hierfür gibt es nicht. Statt sich klar gegen diese Einschränkung der Meinungsfreiheit zu positionieren, verharrt die Piratenpartei in Untätigkeit.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]. Eine Zensur findet nicht statt.
So regelt es Artikel 5 des Grundgesetzes. Diese Rechte finden – so bestimmt es der Artikel weiter – ihre Schranken nur in allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre. Entsprechend kennt das deutsche Recht eine Vielzahl von Paragraphen, die die Grenzen dieses Grundrechts definieren: Volksverhetzung (§ 130 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB), sowie der Aufruf zur Straftat (§ 111 StGB) sind nur einige der Straftatbestände, die die Überschreitung der Meinungsfreiheit sanktionieren.

Im Kontext der Flüchtlingsdebatte geistert ein weiterer, ursprünglich aus den USA kommender Begriff durch den politischen Diskurs: „Hatespeech“, zu Deutsch Hassrede. Mit ihm sollen auch jene Meinungsäußerungen erfasst werden, die zwar möglicherweise nicht strafbar, aus Gründen der politischen Korrektheit aber dennoch unerwünscht sind, etwa weil sie Elemente einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit enthalten könnten. Gleich mehrere Bundesministerien wenden sich seit neuestem dem „Kampf gegen Hatespeech“ zu. Mit der Durchführung beauftragt wurde u. a. die Amadeu-Antonio-Stiftung. Sie soll mit einer „Taskforce“ Betreiber Sozialer Netzwerke im Umgang mit Hassreden beraten und allgmeine Löschempfehlungen aussprechen.

Quote
„Wir sprechen uns gegen Hatespeech aus, egal ob strafbar oder nicht. Jeder darf seine Meinung äußern, aber sachlich und ohne Angriffe.“

Bundesministerium des Innern via Twitter

Kampf gegen nicht strafbare Äußerungen? Kritiker befürchten, dass durch die Kampagne die Grenzen der Meinungsfreiheit schleichend verschoben und missliebige Meinungen (wie etwa die Kritik an der Flüchtlingspolitik der Regierung) diskreditiert werden sollen.

...

Kuschelige Piraten

Abschließend noch ein paar Worte zur Rolle der Piratenpartei in dieser Causa. Nun mag man sich fragen, inwieweit die Rolle einer Partei, die derzeit in den Umfragen bestenfalls zwischen einem und zwei Prozent steht, überhaupt relevant ist. Aber bei Themen wie Meinungsfreiheit und Zensur (speziell im Internet) geht es um den Markenkern der Partei, die quasi „im Internet geboren“ wurde.

Mit den Piraten richtig in Kontakt kam ich 2009 im Kontext des sogenannten „Zugangserschwerungsgesetzes“ von Ursula von der Leyen („Zensursula“). Damals wollte die Bundesregierung eine Zensurinfrastruktur errichten, um die Verbreitung kinderpornografischen Materials zu erschweren. Die Piraten standen seinerzeit in den Umfragen nicht wesentlich besser da als heute. Was mir aber an den Piraten von 2009 imponierte, war, dass sie das Rückgrat besaßen auch dann zu ihren Überzeugungen zu stehen, wenn sie sich hierfür massiven Anfeindungen ausgesetzt sahen. Weil für diese Partei der Zweck eben nicht automatisch die Mittel heiligte. Das wirkte anziehend. Auf mich und viele andere.

Und heute? Hat der Meisner-Effekt die Partei voll erwischt. Wir wollen bloß nicht auf der „falschen“ Seite stehen – schon gar nicht auf einer Seite mit der AfD! Dafür ist man bereit, notfalls auch die eigenen Prinzipien verraten oder zumindest nicht mehr offensiv zu vertreten. Aus „nicht immer nett, aber immer ehrlich“ wurde #flausch. Bloß nicht anecken und schön im Fahrwasser des Mainstreams bleiben.

Die Piraten entstammen aber der Netz- und Nerdszene. Da konnte der Umgangston schon immer etwas rauer sein, solange die Fakten bzw. Informationsgehalt stimmten. Dort kämpften Chaoten wie die Anhänger von Anonymous für Meinungsfreiheit und gegen jede Form der Zensur und erhielten dafür eine breite Anerkennung. Wir waren mal der politische Arm dieser Szene. Das waen doch unsere Leute! Aber wir haben den Kontakt zu dieser, unserer Basis verloren. Und die Protestwähler, die wir 2011 mit Ehrlichkeit noch ziehen konnten, sind weitergezogen. Ausgerechnet zur AfD – die sich zwar teilweise unserer Methoden bedient, aber inhaltlich fast nichts mit unseren Zielen gemein hat. Dabei hätte genau das unser Thema sein können, mit dem wir uns auch wohlwollend vom politisch korrekten Kuschelkurs der Etablierten hätten absetzen können. Eine vergebene Chance. Wieder einmal. Es ist frustrierend.

Den ganzen Artikel lesen!!!
http://thomas-ney.net/2016/08/die-schleichende-einschraenkung-der-meinungsfreiheit/


Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

ahoy
hellboy
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GOLEMXIV

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Hier sind zwei Artikel über einen Artikel in der Hitler-Zeitung "Aula".
Die Artikel empören sich darüber, dass "Aula" das Recht auf freie
Massenmanipulation im Sinne der American Civil Liberties Union
genutzt hat und für
- KZ-Häftlinge waren nach ihrer Befreiung eine Belastung für die Anrainer
- Unter den KZ-Häftlingen waren auch echte Verbrecher

Das hat natürlich fast jeden beleidigt, aber der Richter fand:
- dass es "nachvollziehbar" sei, dass die Freilassung tausender KZ-Insassen "eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte".
( http://derstandard.at/2000030545235/Verfahrenseinstellung-gegen-AULA-Ein-Schlag-ins-Gesicht )
- dass unter KZ-Häftlingen "unbestritten Rechtsbrecher" waren.
(http://derstandard.at/2000030545235/Verfahrenseinstellung-gegen-AULA-Ein-Schlag-ins-Gesicht )

Der Richter hat hier offensichtlich nicht nach dem gängigen Rechtsempfinden
geurteilt, sondern auf der Grundlage der amerikanischen Verfassung, nach der
eben auch Nazis und Unsympathler ein Recht auf freie Massenmanipulation hat.
Wers nicht hören will, soll es nicht lesen. Wer es nicht glauben will, soll es
nicht glauben. Ein Schlag ins Gesicht der geplanten Hatespeech-Gesetze.
Ingrid Brodnig hat dazu offensichtlich keine Meinung.

Der zweite Artikel darüber, eine scheinobjektive Darstellung des Urteils,
ist dieser Artikel: http://derstandard.at/2000030539418/Aula-darf-KZ-Haeftlinge-Landplage-und-Massenmoerder-nennen

« Last Edit: 2016, 08, 10; 17:29:03 by GOLEMXIV »