Author Topic: Hey, attx, kann man für sowas rechtliche Probleme bekommen?  (Read 455 times)

GOLEMXIV

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Sehr geehrte Frau Magister-FH Tamara-Samantha Pockerl-Unkraut,
[Redactrice NAMENTLICH anreden, ihr Trottel!]

am 29.2.2013 findet ein Protest gegen die geistigen Nackerbatzerln
in unserer Regierung statt. Dass es sich um einen Nacktprotest
handelt, sollte einleuchten. Titel der Festansprache: "Ihr werdet
euch solange deppert spielen, bis wir alle flach sind". Um von
den korpulenten Körperformen der Aktivisten abzulenken, haben wir
drei Profi-Stripperinnen namens Estelle, Yvonne und Berenice
angeheuert. Es lohnt sich also auf jeden Fall ein Kamerateam
vorbeizuschicken. Wir sehen uns am Nacktprotest!

Mit freundlichen Grüßen
Ronaldo F.
Press Liaison Piratenpartei Österreichs

Soundbites:
"Geistige Nackerbatzerl, raus aus der Regierung!" (Bundessprecher
Piraten Österreichs, helly Heller)
"Wir fordern eine nackte Regierung -- Transparenz verhindert
Dummheit!" (Landesvorständer Wien, Lautsprecher)
"Bundeskanzler Faymann ist oben ohne -- ohne Hirn.
"Bundeskanzler Faymann ist auch unten ohne -- ohne Eier."
(Arbeitsgruppe Gestaltung)

==============

Ist es verboten, dass sich Stripperinnen auf der Straße ausziehen?
Wegen Gschroppen? Darf man nackt auf der Straße Parteispenden
einsammeln? Oder ist das sexuelle Belästigung?

(Ich würde übrigens eine Presseaussendung in ziemlich genau so
einem Tonfall schicken, wenngleich mit Klarnamen von Organträgern.
SO gehört das für eine Piratenpartei. c3ro soll scheißen gehen mit
seinen gesteltzen, depperten Anmachen.)


« Last Edit: 2014, 02, 14; 17:50:57 by GOLEMXIV »

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Vorschlag: Du kommst zur nächsten LGV im Anzug, ich schreib Dir auf wast sagen musst um gewählt zu werden und dann sitzt Du im Chefsessel und darfst Aussendungen schreiben.

attx

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Ist es verboten, dass sich Stripperinnen auf der Straße ausziehen?
Wegen Gschroppen? Darf man nackt auf der Straße Parteispenden
einsammeln? Oder ist das sexuelle Belästigung?

Soweit ich weiß gibt es im deutschen Strafrecht einen Flitzer-Paragrafen. In Österreich gibt’s einen § 218 StGB über „Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“. Reines Ausziehen und nackt tanzen oder nackt Spenden sammeln, ist wohl keine „geschlechtliche“ Handlung.
Aber: Finger weg von der Klit! (Sonst wird’s geschlechtlich und endet beim Kadi.)

Einschlägig sind ein paar verwaltungsrechtliche Bestimmungen bezüglich „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ usw. Ich hab vor ein paar Jahren einen Flitzer verteidigt, der im Vollsuff die Mitternachtseinlage auf einem Ball übernommen hat. Strafrechtlich war’s wurscht, weil er sich eben nicht an die Nüsse gegriffen hat. Verwaltungsstrafrechtlich haben sie das Verfahren letztlich eingestellt. Unsere Argumentation war sinngemäß folgende: Ein Nackerbatzl löst seit 100 Jahren kein „öffentliches Ärgernis“ mehr aus. Außerdem ist ein Flitzer ein Lercherl in einer Zeit, in der sich Tunten allgegenwärtig ihre Zungen öffentlich überall hinein stecken. Die Behörde hat es uns jedenfalls geglaubt.

Also Bühne frei für Estelle, Yvonne und Berenice.

Außerdem ist es ureigenste Aufgabe einer Stripperin, die Hüllen fallen zu lassen. Ein Verbot käme ja einem Berufsverbot gleich.

Disclaimer: Mit Juli, MrsX usw. in der New Burlesque sieht meine Beurteilung ANDERS aus. (Ich stell mir gerade vor, wie sie ihren Körper so erotisch streicheln, dass es einer Filzlausjagd gleichkommt.)




marenostrum

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Quote from: 'attx'
Soweit ich weiß gibt es im deutschen Strafrecht einen Flitzer-Paragrafen. In Österreich gibt’s einen § 218 StGB über „Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen“. Reines Ausziehen und nackt tanzen oder nackt Spenden sammeln, ist wohl keine „geschlechtliche“ Handlung.
Aber: Finger weg von der Klit! (Sonst wird’s geschlechtlich und endet beim Kadi.)

So weit kann ich dir folgen.

Quote from: 'attx'
Einschlägig sind ein paar verwaltungsrechtliche Bestimmungen bezüglich „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ usw. Ich hab vor ein paar Jahren einen Flitzer verteidigt, der im Vollsuff die Mitternachtseinlage auf einem Ball übernommen hat. Strafrechtlich war’s wurscht, weil er sich eben nicht an die Nüsse gegriffen hat.

Danke für diese erfreuliche Rechtsauskunft. War mal mit Freundin aus romantischen Gründen flitzen,
war paranoid wegen Verhaftung, wäre also überflüssig gewesen.

Quote from: 'attx'
Verwaltungsstrafrechtlich haben sie das Verfahren letztlich eingestellt. Unsere Argumentation war sinngemäß folgende: Ein Nackerbatzl löst seit 100 Jahren kein „öffentliches Ärgernis“ mehr aus. Außerdem ist ein Flitzer ein Lercherl in einer Zeit, in der sich Tunten allgegenwärtig ihre Zungen öffentlich überall hinein stecken. Die Behörde hat es uns jedenfalls geglaubt.

Dabei habe ich noch gar nicht von der Rathaus-Cam im Jahr 1996 erzählt.
Aber die älteren unter euch können sich vielleicht sogar an den Skandal
erinnern.

Quote from: 'attx'
Also Bühne frei für Estelle, Yvonne und Berenice.

Außerdem ist es ureigenste Aufgabe einer Stripperin, die Hüllen fallen zu lassen. Ein Verbot käme ja einem Berufsverbot gleich.

Disclaimer: Mit Juli, MrsX usw. in der New Burlesque sieht meine Beurteilung ANDERS aus. (Ich stell mir gerade vor, wie sie ihren Körper so erotisch streicheln, dass es einer Filzlausjagd gleichkommt.)

Ich... ess... e...

Echte Stripperinnen bringen Klasse in jeden Wahlkampf. So war das gemeint.
Mrs Exxon Valdez sollte eher zur Schiffstaufe und dann vom Stapel in die Donau.
Hoffentlich wird davon nicht der Alberne Hafen geflutet.

Nochmals vielen Dank, mit sowas kann man arbeiten...

hellboy

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Darwin was wrong.                   i'd rather be morally right
Man is still an ape.                   than politically correct!