Solarauktionen: Nächste Niederlage für die Energiewende
Das EEG 2.0 hat bereits einige Rückschläge für die Energiewende verschuldet. Das nächste Leid folgt durch den finalen Entwurf zu den anstehenden Solarauktionen. Dieser schränkt den Ausbau Erneuerbarer Energien weiter ein und bleibt weit hinter den Erwartungen von Branchenexperten zurück. Die nächste Niederlage für die Energiewende scheint unabwendbar zu sein.
Kaum ist der finale Entwurf zur “Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) veröffentlicht, hat er auch schon die nächste Niederlage für die Energiewende besiegelt. In den kommenden drei Jahren sollen durch Solarauktionen im Schnitt 400 Megawatt (MW) Photovoltaik-Leistung zugebaut werden. Ein Witz im Vergleich zu den Zubauzahlen aus 2011 (2.700 MW) und 2012 (3.700 MW). Sogar im vergangenen Jahr wurde trotz diverser Hürden durch das EEG 2.0 noch eine Photovoltaik-Leistung von 1.800 MW installiert. Dazu ist die Nutzung von Ackerflächen für den Bau von Freiflächenanlagen auf maximal 200 Hektar pro Jahr beschränkt worden. Eine Niederlage auf ganzer Ebene.
Ein bürokratisches Ungeheuer wurde geboren
Bei den zukünftigen Solarauktionen bekommt der Bieter den Zuschlag für den Bau, der die geringste Förderung einfordert, um die geplante Anlage wirtschaftlich betreiben zu können. Doch der Weg dahin ist schwierig. Um Fairness im Rahmen der Ausschreibungen zu gewähren, droht ein fast unüberschaubarer Haufen Bürokratie anzufallen. Bereits jetzt umfasst das aktuelle Regelwerk zur Teilnahme an den Solarauktionen über 100 Seiten.
Vor diesem bürokratischen Monster graut es auch Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG 2000. Alle Befürchtungen in Bezug auf hohe Bürokratie seien sogar noch übertroffen worden. Unternehmen, die an PV-Ausschreibungen teilnehmen wollen, müssten wohl erst Anwaltsbüros beauftragen, um überhaupt durchzublicken. Allein dieser Umstand sei ein immenses Hemmnis für Bürgerenergie-Gemeinschaften, kritisiert Fell.
Diese Ansicht teilt auch BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Er fürchtet ein signifikantes Hemmnis in den 38 zu beachtenden Paragraphen und kritisiert, dass der Verordnungsentwurf keine Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Akteure enthält. “Die komplizierte Bürokratie schreckt vor allem kleine Akteure ab”, so Falk.
“Ende der Vielfalt in der Energiewende”
Im Rahmen des kommenden Ausschreibungsverfahrens werden in Zukunft institutionelle Großinvestoren gegen kleine Akteure antreten. Die größten Verlierer bei den Solarauktionen nach dem aktuellen Modell werden dabei laut Falk die kleinen Bürgerenergie-Akteure sein, auf dessen Säulen die Energiewende aufgebaut wurde. “Wirtschaftsminister Gabriel leitet mit diesem Entwurf das Ende der Vielfalt in der Energiewende ein”, betont Falk. Gabriels Versprechen, die Akteursvielfalt zu erhalten, könnte so nicht eingehalten werden. Kleinere Akteure würden sich so nicht erfolgreich an den Pilotausschreibungen beteiligen können.
weiter
Da haben sie nicht lange überlegen müssen, was sie tun können, damit es auch nach der Energiewende Vorstandsposten für Expolitiker bei sogenannten Energieriesen, also unkontrollierbaren Großkonzernen geben wird. Da werden jetzt ganz schnell Maßnahmen erlassen die sicherstellen, daß die Wertschöpfung beim Solarstrom nicht in den Gemeinden bleibt und der Bevölkerung zugute kommt, sondern die Erträge weiter an die Börsen und in die Taschen der selben Anleger fließen, die jetzt die strahlenden Folgekosten ihrer Atomanlagen auf die Steuerzahler abwälzen.
Von Merkel als gelernter Atomlobbyistin war sowieso nix anderes zu erwarten. Ihrem Koalitionspartner Gabriel ist jetzt auch eingefallen, daß seine politische Karriere ein Ablaufdatum hat, und daß er sich einen Versorgungsposten sichern muß. Da fällt doch die Klientelpolitik gleich viel leichter.
ahoy
hellboy