Im Presse-Artikel, den ich gestern verlinkt habe ('Recht auf Rausch'),
steht folgendes:
Der Besitz von Hanfstauden ist legal, solang sie nicht zur Blüte gebracht werden.
Denn dann erzeugt die Pflanze den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC).
Vorweg: Ich kenne mich im SMG nicht aus. Auch nicht in der Floristik.
Aber das bedeutet wohl, dass ich in meinem Garten jederzeit Hanfstauden einpflanzen darf,
solange sie nicht blühen.
Erst mit der Blüte werden sie zum „Rauschgift“?
Ist das ernst gemeint?
Wie verhalte ich mich als Hobby-Gärtner?
Ich pflanze die Stauden. Das scheint ja legal zu sein.
Wenn plötzlich die Blüte ausbricht (und Pflanzen neigen oftmals zur Blüte),
dann wird das ursprünglich legale Pflänzchen zum rauschgiftgetränkten Corpus Delicti?
Als gesetzestreuer Gartennazi mutiere ich –wegen Pflanzenblüte- zum „Suchtgiftkriminellen“?
Muss ich dann den Rasenmäher auspacken, oder beim Polizisten anrufen?
Wer sich so einen Scheiß ausgedacht hat, der sollte
xxxxxxxxx xxxxxxxx besser in den Keller lachen gehen!